Stadtwerke Stuttgart
Wie mit den Tarifen der Stadtwerke Stuttgart eine Gas-Heizung auf der GModG-Bio-Treppe gegenüber der 65-%-Regelung im GEG und einer Wärmepumpe abschneidet.
Mit dem GModG werden diverse Hoffnungen verbunden. „Freiheit und Pragmatismus“ verspricht BM Katherina Reiche. Wenn man sich mit Gebäudeeigentümern an den Küchentisch setzt, offenbaren sich jedoch Fettnäpfchen.
Als „schwieriger“ gelten u.a. teilmodernisierte Einfamilienhäuser. Ein Beispiel in Stuttgart kommt bei einem Nutzwärmebedarf von 8.930 kWh/a mit betagter nicht optimal an Teilmodernisierungsschritte angepasster Gas-Heizung auf einen Gasverbrauch von 12.000 kWh/a. Nach einem 1:1-Austausch der Gas-Heizung würde er auf 9.600 kWh/a sinken. Das liegt auf dem mittleren Niveau einer Gas-Etagenheizung für eine 85-m2-Wohnung.
Für den Austausch der Gas-Heizung werden geringe Investitionskosten von nur 8.000 € über ein Annuitätendarlehen mit 5 % effektivem Jahreszins über 20 Jahre finanziert.
„Eingefrorene“ Energieliefertarife
Für einen Systemvergleich werden die Tarife der Stadtwerke Stuttgart für 100 % Erdgas sowie die Beimischung von 10 % oder 65 % genutzt. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Die Tarife werden bis 2044 „eingefroren“; nur die CO2-Kosten werden mit einem Minimalanstieg von 5 €/t ab 2029 modelliert.
Exkurs: Warum „eingefrorene Tarife“? Ein weiter Blick in die Zukunft mit Annahmen für Preissteigerungen bringt nicht unbedingt mehr Klarheit am Küchentisch. Im Rahmen der aktuellen Diskussion könnte man aber annehmen, dass dies für Gas-Heizungen ein Best-Case-Szenario ist, denn die Vorhersage steigender Netzentgelte wurde ausgeblendet und der flache Preispfad für die CO2-Zertifikate würde europaweite eine schnelle Elektrifizierung erfordern (neue Gas-Heizungen wären dann kein Gesprächsthema mehr). Zusätzlich sind auch die Investitionskosten und die Jahresarbeitszahl stark zugunsten der Gas-Heizung eingeflossen.
Grüngas-Quote
Details zur Grüngas-Quote der Brennstoff-Inverkehrbringer für den Gebäudesektor sind noch nicht bekannt. Es wird angenommen, dass sie 2028 mit 1 % startet und pro Jahr um 2 Prozentpunkte auf 33 % bis 2044 steigt. Für das auf der Bio-Treppe stehende Heizsystem ist die Grüngas-Quote nur im Jahr 2028 mit 1 % wirksam und somit relevant. Sie verteuert jedoch den Betrieb der im Bestand verbleibenden Systeme (nur als Referenz für die Kosten). Es ist jedoch zu erwarten, dass die Grüngas-Quote der Brennstoff-Inverkehrbringer den Preis für Biomethan beeinflusst. Durch das Einfrieren der Tarife bleibt dies hier unberücksichtigt.
JV
Die Grafik zeigt 5 Linien mit jährlichen Kosten:
- Orange steht für die alte Gas-Heizung im GEG (100 % Erdgas). Die Fälle mit erneuerter Gas-Heizung springen durch die Kreditrate um 628 Euro/a nach oben, gleichzeitig sinken die Energiekosten durch den Effizienzgewinn (20 %).
- Im Abstand dazu zeigt die hellbraune Linie, wie eine bestehende Gas-Heizungen durch die Grüngas-Quote auf dem skizzierten Hochlaufpfad (für die Klimaziele ist er zu flach) zur Kasse geben würde.
- Die oberste dunkelrote Linie entspricht der 65 %-EE-Anforderung im GEG.
- Darunter erfüllt die grüne Linie nach einem 1:1-Austausch der Gas-Heizung die Bio-Treppe. Durch den steigenden Bio-Anteil ist der Abstand nur anfangs nennenswert. Die Fläche zwischen rot und grün kommt in 17 Jahren auf 1.913 Euro Kostendifferenz zwischen GEG und GModG. Der Vorteil der 65-%-EE-Regelung ist das sofortige Bewusstmachen der hohen Brennstoffkosten, das GModG verschleiert sie und kann so Fehlinvestitionen begünstigen.
- Die blaue Linie steht für 1:1-Erneuerungen vor dem GModG-Bio-Treppen-Stichtag. Sie müssen künftig "nur" die (hier modellierte) Grüngas-Quote erfüllen.
Der rechnerische Gesamtkostenvorteil der Bio-Treppe gegenüber der 65-%-Regelung ist mit 1.913 Euro bis 2044 relativ gering, bei schneller steigenden CO2-Preise würde er geringer ausfallen, bei einer jährlichen Verteuerung der Emissionszertifikate für 1 Tonne CO2 von 45 Euro in 2028 zum ETS-2-Start um jährlich 10 Euro ab 2029 auf 205 Euro im Jahr 2044 würde die Kostendifferenz auf 1605 Euro sinken. Wendet man die Allgemeine Übergangsfrist aus § 71i GEG an, würde sich für beide CO2-Preispfade ein Kostenvorteil mit der 65-%-EE-Regelung im GEG ergeben. Die Bio-Treppe im GModG ist ein kostenseitig also ein Scheinzwerg und noch nicht einmal in jeder Konstellation günstiger als das „Heizungsgesetz“.
Wärmepumpen als Vergleichspunkte
Zwei Punkte im Jahr 2026 markieren den Wärmepumpen-Umstieg ebenfalls mit Tarifen der Stadtwerke Stuttgart im Modul 1, einer gut zu erreichenden Jahresarbeitszahl von 3,3 und 10 % Eigenstrom. Die Preisobergrenzen für Smart Meter und Steuerbox wurden zu den Tarifen addiert. Die Investitionskosten von 30.000 bzw. 35.000 Euro werden bis zum Förderdeckel mit 55 % über die BEG-EM-Heizungsförderung mit dem Status „selbstnutzender Eigentümer“ bezuschusst. Der Umstieg wäre aus finanzieller Sicht günstiger, nur in den ersten 5 Jahren wäre bei den hohen Umstiegskosten von 35.000 €uro die „Jahresrechnung“ etwas höher als die Bio-Treppe. Bei der 65-%-EE-Regelung würde es diese Täuschung nicht geben.
Hinweise zur Übertragbarkeit
Wie in jeder Gemeinde werden auch in Stuttgart die Energietarife von den Netzentgelten geprägt, für Erdgas sind sie vergleichsweise hoch und die Tarife der Stadtwerke Stuttgart liegen über denen alternativer Anbieter. Die Gastarife haben für Biomethan rechnerisch einen realistischen Abstand von 5,27 Ct/kWh (brutto) gegenüber Erdgas inkl. CO2-Preis (ohne CO2-Preis: 3,76 Ct/kWh, brutto). Die drei Tarife mit Biomethan sind untereinander konsistent, sie liegen jedoch bei 0 % Biomethan etwa 1,6 Ct/kWh über dem Erdgastarif. Ohne diesen Sprung würde anfangs die hellbraune Linie dichter an der orangefarbenen Linie und auch die blaue Linie etwas tiefer liegen.
Bei günstigeren Tarifen oder geringeren Netzentgelten in anderen Gemeinden würden sich die Kurven nach unten schieben, der Abstand zueinander jedoch gleich bleiben. Die Wärmepumpen-Punkte wären für jede Postleitzahl neu zu setzen, ihre Gesamthöhe wird allerdings von Zins und Tilgung und nicht von den Stromkosten dominiert. Ein und 1 Ct/kWh höherer effektiver Strompreis würde die Gesamtkosten um knapp 25 Euro/a erhöhen. ■
Quelle: Tarifrechner der Stadtwerke Stuttgart; eigene Berechnungen und Überlegungen / jv
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