ZIV
Die jährliche Erhebung des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) zeigt für das Jahr 2025 kaum Bewegung: Der Heizungsbestand ist im Mittel fast ein Jahr älter geworden.
Im Gebäudebestand dominieren weiterhin Öl- und Gas-Heizungen: Rund 19,5 Mio. und damit mehr als die Hälfte aller Wärmeerzeuger (inklusive Warmwasserheizern) nutzten im Jahr 2025 Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas (LPG). Diese Energieträger werden bezogen auf die Gesamtmenge fast ausschließlich aus fossilen Quellen und mit nur einem nur geringen Anteil erneuerbarer Energien bereitgestellt.
Im Vergleich zum Vorjahr zeigt die ZIV-Erhebung 2025 einen Rückgang des mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebenen Gerätebestands von 2 %. Damit setzte sich die Dekarbonisierung im Heizungskeller zwar fort, die Dynamik blieb jedoch gering. Die Zahl der installierten Öl-Heizkessel nahm 2025 um rund 3 % auf 4,7 Mio. Geräte ab. Bei den Gas-Feuerungsanlagen wurde ein Rückgang um 1,7 % auf 14,8 Mio. Geräte beobachtet.
Wenig Veränderung gab es auch im Bereich Biomasse-Heizungen. Die Zahl der installierten Heizungsanlagen lag mit rund 1,2 Mio. auf dem Vorjahresniveau. Mit zusätzlich etwa 11,7 Mio. Einzelraum-Feuerstätten blieb auch der Bestand an Kamin- du Kachelöfen sowie Heizkaminen weitgehend konstant.
Was der ZIV nicht gemeldet hat: Im Vergleich „Gas-Heizkessel ohne Warmwasserheizer)“ und „Öl-Heizkessel“ führen im Jahr 2025 beim absoluten Rückgang erstmals Gas-Heizkesseln die negative Bestandsveränderung an. Der Zuwachs aus dem Neubau und der Wechsel von Heizöl zu Gas reichte 2025 nicht mehr aus, um die unsichtbar hohe Zahl einzelner Abgängen in der Gesamtbilanz zu überdecken. Bei Heizöl gibt es diese „Kompensation“ schon seit vielen Jahren nicht mehr.
Hohes Durchschnittsalter
Eine zentrale Herausforderung bleibt das hohe Durchschnittsalter konventioneller Heizsysteme ohne Brennwerttechnik. Über 86 % der Öl-Heizkessel und etwa 66 % der Gas-Heizkessel war im Jahr 2025 älter als 20 Jahre. Sie erfüllen die Sicherheitsstandards, gelten aber als technisch veraltet. Jünger sind die Heizsysteme mit Brennwerttechnik: Nur rund 21 % der Öl-Brennwertheizkessel war 2025 älter als 15 Jahre (Herstelldatum Typenschild), bei Gas-Brennwertheizkesseln traf das auf etwa 26 % zu.
Alexis Gula, Präsident im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks: „Es bleibt abzuwarten, wie sich der GEG-Nachfolger, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), auf das laufende Jahr 2026 auswirkt. Der Einbau ‚effizienter Öl- und Gas-Heizungen‘ wird laut Regierungsentwurf weiterhin möglich sein. Wir empfehlen jedoch unter anderem im Hinblick auf eine mögliche Bio-Treppe Alternativen, zum Beispiel Wärmepumpen oder Biomasse-Heizungen, eine vorherige Energieberatung.“
In die Entscheidung für oder gegen ein System sollte auch Entwicklungen bei Energiepreise und Versorgungssicherheit einbezogen werden, rät der ZIV. Der GModG-Regierungsentwurf streicht die seit Anfang 2024 geltende Regelung im Gebäudeenergiegesetz: „Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.“ Die von den zuständigen Ministerien zur Verfügung gestellte Information bietet auch weiterhin wichtige Hinweise. Die Pflicht zur Beratung wurde insbesondere vom ZVSHK abgelehnt. ■
Quelle: ZIV / jv
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