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GEG-Vorgabe für größere Wohngebäude

Heizungen von 2010 müssen jetzt geprüft werden

Bei der Heizungsprüfung klären Fachleute auch, ob die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos ist.

Zukunft Altbau

Bei der Heizungsprüfung klären Fachleute auch, ob die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos ist.

Für Wohn­ge­bäude mit min­des­tens 6 Wohn­ein­hei­ten gilt nach 15 Betriebs­jah­ren eine geset­zli­che Prüf­pflicht. Eigen­tümer:innen soll­ten jetzt han­deln – sonst drohen Fristversäumnisse und verpflichtende Nachbesserungen.

Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Kosten und senkt den CO2-Ausstoß. Daher sollten Hauseigentümer:innen ihre Heizung nach einer bestimmten Betriebsdauer von Fachleuten überprüfen lassen.

Was viele nicht wissen: Für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten besteht sogar die Pflicht zum Heizungscheck. Das regelt Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Regelung gilt für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger. Darunter fallen etwa Gas-, Öl- und Holzheizungen. Nach 16 Betriebsjahren müssen sie überprüft werden.

Heizungsanlagen, die 2010 eingebaut wurden, fallen daher noch in diesem Jahr unter die Prüfpflicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Zeit bis Ende September 2027 haben Heizungen, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2009 installiert wurden.

Anlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solche, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen, sind von dieser Regel ausgenommen. Für Wärmepumpen in Gebäuden dieser Größe gilt eine separate Prüfpflicht.

Gestaffelte Termine für die Heizungsprüfung

Die Termine für die verpflichtende Wartung sind gestaffelt, je nach Alter der Heizungsanlage, wie folgende Beispiele zeigen:

● Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 16 Jahren geprüft sein.
• Einbau im Oktober 2009: Prüfung musste bis September 2025 erfolgt sein.
• Einbau im April 2010: Prüfung bis März 2026
• Einbau im September 2010: Prüfung bis August 2026

● Für Anlagen mit Einbau bis 30. September 2009 gibt es insgesamt noch etwas mehr Zeit für die Prüfung und zwar bis 30. September 2027.

Finden die Fachleute bei der Prüfung heraus, dass die Anlage optimiert werden muss, sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dazu verpflichtet, diese Maßnahmen wiederum innerhalb eines Jahres durchführen zu lassen. Ziel des Gesetzes ist es, Energie möglichst effizient zu nutzen. Dazu müssen die Energieverluste der Anlage zunächst erkannt und anschließend behoben werden.

Heizungsprüfung: Was wird gecheckt?

Bei der Heizungsprüfung klären Fachleute für Heizungsinstallation, Energieberatende oder Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger wie folgt:
● Passen Regeleinstellungen der Heizung zur Nutzung im Gebäude?
● Wurde ein hydraulischer Abgleich durchgeführt?
● Lässt sich die Vorlauftemperatur absenken?
● Ist eine effiziente Heizungspumpe vorhanden?
● Ist die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos?

Ist die Regelung der Heizungsanlage richtig eingestellt, werden die einzelnen Räume des Hauses konstant mit der passenden Vorlauftemperatur beheizt. Fachleute empfehlen, die Vorlauftemperatur nachts durch das Einstellen des Zeitprogramms herunterzuregeln. Indem man die Temperatur ein bis zwei Stunden vor der Nachtruhe absenkt und sie kurz vorm Aufstehen wieder erhöht, spart man Heizkosten. Das Vorgehen lohnt sich besonders bei älteren und schlecht gedämmten Häusern.

Sommerbetrieb? Heizung abschalten

Im Sommerhalbjahr sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Heizung ganz abschalten. Hier reicht es, die Warmwasserversorgung laufen zu lassen. Wird es kühler, schaltet man die Anlage beim Unterschreiten der Heizgrenztemperatur wieder an. So kann man verhindern, dass die Heizung während kühlerer Wetterperioden im Sommer oder im frühen Herbst unnötig anspringt.

Mit hydraulischem Abgleich die Leistung der Heizung optimieren

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper im Haus genau so viel Heizwasser ankommt, wie benötigt. Vor allem für Heizkörper, die weit entfernt vom Heizkessel installiert sind, ist das wichtig. Der hydraulische Abgleich funktioniert so: Per Heizlastberechnung wird ermittelt, wie gut die Dämmung des Gebäudes ist. Dabei berechnen die Fachleute, wie viel Wärme jeder einzelne Raum braucht, also welchen Bedarf an Wasserdurchfluss jeder einzelne Heizkörper hat. An den Ventilunterteilen der einzelnen Heizkörper lässt sich das voreinstellen. Des Weiteren prüfen die Technikerinnen und Techniker, wie hoch der Druck der Heizungspumpe sein muss, damit sich die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt.

Ist die Anlage schließlich hydraulisch abgeglichen, regelt die Heizungspumpe die umgewälzte Wassermenge automatisch nach unten. Oft lässt sich in diesem Zuge die Vorlauftemperatur senken, das spart Energie und Geld.

Wichtig: Beim hydraulischen Abgleich sollte stets das etwas aufwändigere Berechnungsverfahren B zum Einsatz kommen – und nicht das Schätzverfahren A. Für Eigentümerinnen und Eigentümer größerer Gebäude mit sechs und mehr Wohneinheiten ist das Berechnungsverfahren B sogar Pflicht. Die Fachleute sind dazu verpflichtet, die Berechnungsunterlagen schriftlich zu dokumentieren und diese den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern auszuhändigen.

Heizungspumpe und Rohre unter die Lupe nehmen

Die Heizungspumpe sorgt dafür, dass das heiße Wasser vom Heizkessel zu den Heizkörpern gelangt. Ist das Gerät veraltet oder nicht geregelt, kann es leicht zum Stromfresser werden. Deshalb prüfen die Fachleute beim Heizungscheck auch, ob die alte Heizungspumpe eventuell ausgetauscht werden muss. Moderne Hocheffizienzpumpen verbrauchen rund 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Pumpen und sparen dadurch 50 bis 150 Euro Stromkosten pro Jahr.

Eine gute Dämmung der Armaturen und Rohre hilft ebenfalls, Energie zu sparen. Bei schlecht gedämmten Rohren geht viel Heizenergie verloren. Fachleute empfehlen, ein Rohr mindestens so dick einzupacken, wie der Durchmesser des Rohres selbst ist.

Frühzeitig Termin für Heizungsprüfung sichern

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können die Prüfung ihrer Heizungsanlage mit einem bereits vereinbarten Termin wie beispielsweise der Heizungswartung, der Feuerstättenschau oder dem Kaminkehrtermin kombinieren. Es ist auch erlaubt, sich die Prüfung während eines hydraulischen Abgleichs bestätigen zu lassen. Mit Blick auf die Fristen ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich frühzeitig um einen Termin zum Heizungscheck zu kümmern. ■
Quelle: Zukunft Altbau / ml

FAQ zur Heizungsprüfung 2026 in größeren Gebäuden ab 6 Wohneinheiten

Was ist die Heizungsprüfung 2026 und für wen ist sie Pflicht?
Die Heizungsprüfung 2026 ist für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten verpflichtend, wenn die Heizung mit Wasser als Wärmeträger betrieben wird und seit 16 Jahren in Betrieb ist. Das regelt Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Welche Fristen gelten für die Heizungsprüfung laut Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 16 Jahren geprüft werden. Heizungen, die bis zum 30. September 2009 installiert wurden, müssen bis spätestens 30. September 2027 geprüft werden.

Wer darf die Heizungsprüfung durchführen?
Die Heizungsprüfung muss von Fachleuten wie Heizungsinstallateuren, Energieberatenden oder Schornsteinfeger:innen durchgeführt werden.

Was wird bei der Heizungsprüfung kontrolliert?
Fachleute prüfen die Regeleinstellungen, den hydraulischen Abgleich, die Vorlauftemperatur, die Heizungspumpe und die Dämmung der Rohrleitungen.

Was passiert, wenn Optimierungsbedarf festgestellt wird?
Stellen die Fachleute Verbesserungsbedarf fest, müssen Hauseigentümer:innen die empfohlenen Maßnahmen innerhalb eines Jahres umsetzen lassen.

Was ist der hydraulische Abgleich und warum ist er wichtig?
Der hydraulische Abgleich sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung, spart Energie und ist für Gebäude mit sechs oder mehr Wohneinheiten Pflicht. Das Berechnungsverfahren B muss angewendet und dokumentiert werden.

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