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Der BWP begrüßt zwar, dass die Debatte um das GModG mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf konkreter wird. Gleichzeitig kritisiert der Verband jedoch klare Rückschritte gegenüber dem aktuellen GEG. Diese führten zu neuer Rechts- und Planungsunsicherheit für Verbraucher und Branche. In einzelnen Aspekten weiche der Entwurf sogar von den Ende Februar vereinbarten Eckpunkten ab.
Mit dem aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetz sollten neue Heizungen ab diesem Jahr in Großstädten und ab 2028 in allen übrigen Gemeinden zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Der Referentenentwurf des GModG senke die Anforderungen an neue Heizungen jedoch drastisch ab, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel: „Von 65 auf 10 % Erneuerbaren-Anteil: Mit Blick auf die Krise im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Versorgungssicherheit in Deutschland und die Klimaziele ist dies ein völlig falsches Zeichen. Es droht eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Branche.“
Risiken für die Wärmepumpenbranche
Rückschritte in den Anforderungen stünden im eklatanten Widerspruch zum aktuellen Trend am Heizungsmarkt, erklärt Sabel. Seit 2025 sei jede zweite neu installierte Heizung eine Wärmepumpe, diese Entwicklung setze sich im 1. Quartal 2026 fort. Anstatt der Industrie, dem Handwerk und der gesamten Branche Planungssicherheit für Investitionen und Arbeitsplätze zu geben, berge der Gesetzentwurf erhebliche Risiken, diesen notwendigen Trend abzubrechen.
Bereits nach Vorlage der Eckpunkte im Februar hatte der BWP darauf hingewiesen, dass es nun umso mehr auf den Wärmepumpenausbau und eine verlässliche Fortsetzung der Heizungsförderung ankomme. Unverständlich sei daher, warum der Gesetzentwurf auch noch hinter die ursprüngliche Vereinbarung zurückfalle. Bereits seit 2024 waren Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, bei Installation einer neuen Gas- oder Ölheizung ab 2029 Tarife mit ansteigenden Anteilen an Biomasse abzuschließen. Daran wollte die Koalition festhalten.
Der Gesetzentwurf sieht nun aber vor, dass diese Notwendigkeit für die zwischenzeitlich etwa 1 Mio. installierten Gas- und Ölheizungen entfällt. Die Vorgaben sollen nur noch für zukünftig installierte Heizungsanlagen gelten. Damit entstünden erhebliche Mehremissionen und zusätzlicher Bedarf an importiertem Erdgas und Heizöl. Neben der deutschen Importabhängigkeit habe dies auch negative Auswirkungen auf die Klimaziele und die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers.
Sorge vor Schlupflöchern
Korrekturen seien auch bei der Option erforderlich, die Vorgaben der Bio-Treppe durch eine Hybridwärmepumpe zu erfüllen. Denn der Wärmepumpen-Teil einer Anlage muss nach dem Gesetzentwurf keine bestimmte Wärmeleistung vorweisen. Die Installation einer Wärmepumpe mit einer zur Gebäudebefleizung kaum geeigneten Leistung könnte laut Sabel nach dem aktuellen Text ausreichen, um die Vorgaben der Biotreppe pauschal zu umgehen. „Wir halten das für einen technischen Fehler im Gesetzentwurf. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie diesen Fehler bis zum Kabinettsbeschluss in der kommenden Woche korrigiert“, so Sabel.
Hoffnung auf das parlamentarische Verfahren
Sabel setzt Hoffnungen in das parlamentarische Verfahren. Die Debatte um die konkrete Ausgestaltung beginne gerade erst. In den kommenden Wochen müsse der Deutsche Bundestag das Gesetz nachschärfen, Fehler korrigieren und insbesondere für Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Hierzu gehöre vor allem eine verlässliche Fortsetzung der Heizungsförderung in der Haushaltsplanung.
Das Gesetz müsse schließlich auch im Einklang mit der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) stehen. Diese fordere Strategien und Maßnahmen, damit fossile Energieträger bereits ab 2040 nicht mehr in Heizungen eingesetzt werden. Im Kontrast dazu verankere die Biotreppe aber lediglich einen Anteil von nur 60 % erneuerbarer Energien ab 2040. Daraus ergäben sich für Sabel unnötige Zweifel an den klimapolitischen Anstrengungen der Bundesregierung. Der Verweis auf die geltenden Klimaschutzziele im Gesetzentwurf müsse konsequenterweise auch in einer Vorgabe zur Nutzung von 100 % erneuerbarer Energien in Gas- und Ölheizungen vor 2045 resultieren. ■
Quelle: BWP / fl
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