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Gebäudemodernisierungsgesetz

GIH zum GModG-Ent­wurf: kla­rer, aber we­ni­ger Kli­ma­schutz

Besonders kritisch beurteilt der GIH die Abschaffung der pauschalen 65-%-Regel für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung.

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Besonders kritisch beurteilt der GIH die Abschaffung der pauschalen 65-%-Regel für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung.

Der Energieberatendenverband GIH bewertet den vorliegenden Referentenentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als einen ersten Aufschlag, der mehr Klarheit in die bestehenden Regulierungen bringt. Allerdings sieht der Verband sowohl positive Ansätze als auch kritische Punkte hinsichtlich der Klimaschutzziele und der praktischen Umsetzung im Gebäudesektor.

Besonders kritisch beurteilt der Verband die Abschaffung der pauschalen 65-%-Regel für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung. Dies wird als Rückschritt für die Erreichung der Klimaziele gewertet. Auch die künftige Möglichkeit, weiterhin fossile Heizungsanlagen in Gebäude einzubauen, sieht der Verband als problematisch an.

Stefan Bolln, der Vorsitzende des GIH, erklärt dazu: „In vielen Fällen ist der Einbau einer erneuerbaren Heizung bereits heute wirtschaftlich und trägt zur Unabhängigkeit von fossilen Importen bei. Ein Festhalten an fossilen Strukturen steht im Widerspruch zu den notwendigen Transformationszielen im Gebäudesektor.“ Er fügt hinzu, dass der Wegfall der Pflichtberatung beim Heizungstausch die Risiken für Verbraucher erhöht.

Positive Aspekte und verpasste Chancen bei Energieausweisen

Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass die bestehenden fossilen Quoten im Kern nicht aufgeweicht wurden. Zudem wird positiv hervorgehoben, dass die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) direkt in den nationalen Rechtsrahmen übernommen wurden.

Eine verpasste Chance sieht der GIH bei den Energieausweisen. Der Entwurf regelt zwar die Umstellung auf digitale Energieausweise, lässt aber eine zentrale Verbesserung ungenutzt. Energieausweise sollten verpflichtend eine klare Auskunft über den energetischen Bedarf eines Gebäudes geben, anstatt sich teilweise auf den nutzungsabhängigen Verbrauch zu stützen. Nur so können Bürger die tatsächliche energetische Qualität einer Immobilie objektiv einschätzen, was im aktuellen Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt wird.

Mieterschutz und Förderempfehlungen

Positiv bewertet der Verband die neuen Regelungen zum Mieterschutz. Die hälftige Aufteilung der Netzentgelte, der CO2-Kosten und der Kosten für biogene Brennstoffe (bis zu einem Anteil von 30 %) schützt Mieter wirksam vor überhöhten Kosten. Gleichzeitig setzt dies einen Anreiz für Vermieter, in erneuerbare Heizsysteme zu investieren.

Bolln betont, dass zur Attraktivität des Umstiegs für Bürger die aktuelle Förderung zur Planungssicherheit erhalten bleiben muss. Zudem sollten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, insbesondere bei energetisch schlechten Gebäuden, deutlich gestärkt werden, um die Anforderungen der neuen Effizienzklassen zu erreichen. Sein Fazit: „Dabei gilt weiterhin: Die beste Kilowattstunde ist die, die nicht verbraucht wird.“ ■
Quelle: GIH / fl

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