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Energiepreise

Bei der Strompreissenkung für Wärmepumpen ist noch Luft

allegra47 – stock.adobe.com

Der Zu­schuss zum Übertragungs­netz­entgelt aus dem Bundes­haus­halt wirkt sich auf die Wärme­pumpen-Strom­preise vor Ort sehr unter­schied­lich aus.

Dass die von der CDU im Wahlkampf angekündigte und in den Koalitionsvertrag übernommene Strompreissenkung um mindestens 5 Ct/kWh in diesem Umfang zunächst eine Ankündigung bleiben wird, war schnell nach der Bundestagswahl 2025 klar. Für Haushaltskunden wirkt sich als neue Maßnahme direkt nur der Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro für das Übertragungsnetzentgelt aus. Ob sich der Entfall der Gasspeicherumlage noch indirekt merklich auswirkt, muss sich noch zeigen.

Einheitlich aber nicht gleich

Das Ü-Netzentgelt ist zwar bundesweit einheitlich, jedoch entnehmen die Verteilnetze einen individuellen Anteil aus dem Übertragungsnetz. Dadurch wirkt sich die einheitliche Entlastung abhängig vom nicht wählbaren zuständigen Verteilnetzbetreiber unterschiedlich aus. Gleichzeit steigt die Belastung nach der jährlichen Neuberechnung der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage und dem Aufschlag für besondere Netznutzung um 0,3511 Ct/kWh (brutto). Bildet man die Differenz aus dem Netzentgelt in der Verteilebene sowie Umlagen und Aufschlag, entspricht sie der Änderung der gesetzlich und regulatorisch geprägten Strompreisbestandteile beim Jahreswechsel 2025/26.

Intransparent bleiben dabei ohnehin eingetretene Änderungen beim Verteilnetzentgelt. Vermutlich wird dadurch die Wirkung des Zuschusses zum Ü-Netzentgelt etwas unterschätzt. Andererseits wurden eine Senkung und nicht eine Entlastung und zusätzlich das Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln, angekündigt.

12 Referenzorte unter der Lupe

In welchem Umfang sich die gesetzlich und regulatorisch geprägten Strompreisbestandteile konkret auswirken, zeigt eine Analyse für die 12 Referenzorte mit TGA+E-Branchenstandorten aus dem WP-Strom-/Gaspreis-Barometer. Die 12 Referenzorte sind aufgrund ihrer Auswahl nicht für Deutschland repräsentativ, die für sie geltenden Bedingungen betreffen allerdings 16,7 Mio. Einwohner.

Wie sich die gesetzlich und regulatorisch geprägten Strompreisbestandteile beim Jahreswechsel 2025/26 für unterschiedliche Entnahmefälle verändern.

JV

Wie sich die gesetzlich und regulatorisch geprägten Strompreisbestandteile beim Jahreswechsel 2025/26 für unterschiedliche Entnahmefälle verändern.

In der Grafik ist ersichtlich, dass bezogen auf den Haushaltsstrom Plattling und Kulmbach sowie Mainburg im sehr großen Verteilnetz von Bayernwerk Netz am stärksten profitieren, jedoch mit −2,87 bzw. −2,78 Ct/kWh noch deutlich unter der minus-5-Ct/kWh-Benchmark bleiben. In Freital werden mit einer Gesamtwirkung von  −0,48 Ct/kWh weniger als 10 % von der Ankündigung erreicht.

Erfolgt die Netzentnahme für eine Wärmepumpe über das Modul 2, wird der Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 % verringert. In der Konsequenz verringert sich auch eine Senkung beim Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 %. Dadurch bleiben Celle, Remscheid, Allendorf und Rastede unter der 10-%-von-der-Benchmark-Linie, in Freital kommt es sogar zu einer minimalen Verteuerung um 0,02 Ct/kWh. Die größte Wirkung erreichen wieder Plattling, Kulmbach und Mainburg, jedoch liegen sie noch unter der 20-%-von-der-Benchmark-Linie.

Erfolgt die Netzentnahme für eine Wärmepumpe über das Modul 1 parallel zum Haushaltsstrom, ist die Entlastung von der Höhe der zusätzlichen Netzentnahme durch die Wärmepumpe abhängig. Hintergrund ist die Berechnung der pauschalen Netzentgelt-Reduzierung, die sich bei einem sinkenden Netzentgelt-Arbeitspreis verringert. In Plattling und Kulmbach wird bei einer überdurchschnittlichen Entnahme von 7500 kWh/a für die Wärmepumpe die 50-%-von-der-Benchmark-Linie knapp überschritten. Im typischen Verbrauchsbereich von rund 5000 kWh/a liegt die Senkung zwischen −2,39 Ct/kWh in Plattling und nur −0,357 Ct/kWh in Freital.

Übertragungsnetzentgelt: Kein optimaler Hebel

Wenn eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte Entlastung von Haushalten und kleinen Gewerbebetrieben sowie Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler bei der Stromrechnung regional sehr unterschiedlich ausfällt, ist es für diese Verbrauchergruppen nicht das richtige Mittel.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

„Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.“

Um die Ankündigung im Koalitionsvertrag umzusetzen, bleibt also noch einiges zu tun. Unabhängig vom Abnahmefall (Haushalt oder Wärmepumpe) haben Entlastungen bei der Stromsteuer sowie beim Aufschlag und bei den Umlagen für jede Postleitzahl die gleiche Wirkung. Wie groß der Hebel durch die noch nicht vorgenommene „Sofortmaßnahme“, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken, ist mit einem roten Pfeil eingetragen. In Lila zeigen sich die Potenziale beim Aufschlag und bei den Umlagen. ■
Quelle: Preisblätter der Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber / jv

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