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Im Vergleich zur Entlastung über die Netznutzungsentgelte fällt 2026 die Teuerung bei KWKG- und Offshore-Netzumlage sowie dem Aufschlag für besondere Netznutzung gering aus.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 24. Oktober 2025 die netzentgeltbasierten Umlagen (KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage) sowie den Aufschlag für besondere Netznutzung (bis einschließlich 2024: „§ 19 StromNEV-Umlage“) für das Jahr 2026 veröffentlicht. Im Kalenderjahr 2026 betragen die Umlagen bzw. der Aufschlag für (nicht-privilegierte) Letztverbraucher:
● KWKG-Umlage: 0,446 ct/kWh (2025: 0,277 Ct/kWh)
● Offshore-Netzumlage: 0,941 Ct/kWh (2025: 0,816 Ct/kWh)
● Aufschlag für besondere Netznutzung: 1,559 Ct/kWh (2025: 1,558 Ct/kWh)
Für einen Musterhaushallt mit einer Netzentnahme von 3500 kWh/a ergeben sich aus der Veränderung Mehrkosten von 12,29 Euro/a. Für die typische Netzentnahme einer Heizungs-Wärmepumpen von 6200 kWh/a betragen die Mehrkosten 21,77 Euro/a.
Netznutzungsentgelte, Umlagen und Aufschlag vor Ort
KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage sowie der Aufschlag für besondere Netznutzung gelten bundesweit einheitlich und gehören zu den vom Stromlieferanten nicht beeinflussbaren Kostenelementen. Für Wärmepumpen, die über einen separaten Zählpunkt an das Stromnetz angeschlossen sind, verringert sich zwar über EnFG § 22 der Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung der Umlagen für die Netzentnahme durch den Netznutzer (Stromlieferant) auf null. Das §22-EnFG-Umlagenprivileg für Wärmepumpen steht allerdings seit dem 20. Juli 2022 noch unter Beihilfevorbehalt.
Netznutzungsentgelte gehören ebenfalls zu den vom Stromlieferanten nicht beeinflussbaren Kostenelementen. Ihre Höhe wird für jedes Verteilnetz individuell vom Verteilnetzbetreiber jeweils für ein Kalenderjahr ermittelt. Durch den Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro zum Übertragungsnetzentgelt gibt es zum Jahreswechsel 2025/26 deutliche und unterschiedliche Bewegungen beim Netznutzungsentgelt auf der Niederspannungsebene im Standardlastprofil. Hintergrund ist, dass das Übertragungsnetzentgelt zwar bundesweit einheitlich ist, die aus den Übertragungsnetzen entnommene Strommenge in den Verteilnetzgebieten aber sehr unterschiedlich ist.
JV
Die Tabelle zeigt die Summe aus Netznutzungsentgelt (ohne Messstellenbetrieb), den Umlagen sowie dem Aufschlag für besondere Netznutzung für 16 Verteilnetzbetreiber und drei Entnahmefälle bzw. zwei kombinierte Entnahmefälle in den Jahren 2025 und 2026 (auf Basis der noch vorläufigen Preisblätter) sowie die sich daraus ergebende Änderung. Zeile 21 zeigt nachrichtlich separat die Wirkung von KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage sowie dem Aufschlag für besondere Netznutzung (jeweils brutto).
Die Zeilen 17 bis 20 verdeutlichen, wie unterschiedlich die nicht beeinflussbaren Grundkosten für Strom im Standardlastprofil zwischen ausgewählten Verteilnetzgebieten variieren und wie unterschiedlich die Änderung beim nächsten Jahreswechsel (voraussichtlich) sein wird. Wann die Änderungen dann für die Kunden wirksam werden, hängt auch vom Verhalten der Kunden selbst und vertraglichen Regelungen ab. ■
Quelle: Übertragungsnetzbetreiber / jv
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