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Netzentgelte sind ein wesentlicher Faktor der Strompreise für Haushalte. 2026 sollen sie staatlich bezuschusst sinken. Ein erster Überblick zeigt Licht und Schatten.
Die Strom- und Gasnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, bis Mitte Oktober die vorläufigen Netzentgelte für Netze für das nächste Kalenderjahr bekanntzugeben. Erste Verteilnetzbetreiber haben ihre vorläufigen Preisblätter schon gut eine Woche vorher veröffentlicht. Das ermöglichet eine Vorschau, wie sich bei Standardlastprofil-Kunden (SLP, Haushaltskunden) das Netznutzungsentgelt (ohne Messstellenbetrieb) für das Jahr 2026 vor dem Hintergrund des Zuschusses von 6,5 Mrd. Euro zum Übertragungsnetzentgelt insgesamt entwickelt.
6 Abnahmefälle:
● A: Haushalt mit 2.000 kWh/a Netzentnahme
● B: Haushalt mit 3.500 kWh/a Netzentnahme
● C: Wärmepumpe, die vor 2024 angeschlossen wurde und über einen gemeinsamen Zähler mit dem Haushalt 6.200 kWh/a für ihren Betrieb aus dem Netz entnimmt
● D: wie vor, jedoch mit einem separaten Stromzähler und einem Stromtarif mit vom Verteilnetzbetreiber reduzierten Netzentgelt-Arbeitspreis
● E: Wärmepumpe, die nach den Modul-1-Festlegungen zusätzlich zum Haushaltsstrom 6.200 kWh/a aus dem Netz entnimmt
● F: Wärmepumpe, die nach den Modul-2-Festlegungen 6.200 kWh/a mit einem eigenen WP-Stromtarif aus dem Netz entnimmt.
Im oberen Bereich der Grafik ist die Entlastung als Differenz des Netzentgelts für 2025 abzüglich des vorläufigen Netzentgelts für 2026 in Euro pro Jahr ausgewiesen (brutto). Es zeigt sich für alle Entnahmefälle eine Entlastung mit breiter Streuung, bei der das Maximum ein Mehrfaches des Minimums ist. Die größten Unterschiede beim Entnahmefall D erklären sich aus der bis 2024 nicht einheitlichen Netzentgeltreduzierung für WP-Strom.

JV
Im unteren Bereich zeigt sich eine noch größere Streuung von 0,37 bis 4,0 Ct/kWh (brutto). Die geringste Absenkung ergibt sich für Wärmepumpen mit separaten Netzanschlüssen, da die Absenkung beim Netzentgelt-Arbeitspreis gedämpft wird – im Modul 2 verbindlich um 60 %. Für Wärmepumpen, die vor 2024 angeschlossen wurden, liegt die Dämpfung in den 8 Verteilnetzgebieten zwischen 51 und 79 %.
Alles ist möglich: Senkung, Stagnation, Verteuerung
Nimmt man an, dass die Änderung der Netzentgelte im Wesentlichen auf einer geringen Verteuerung im Verteilnetzgebiet selbst und dem Zuschuss zum Ü-Netzentgelt beruht (was zurzeit nicht sicher bekannt ist), werden sich 2026 die Strompreise für SLP-Kunden regional unterschiedlich entwickeln. Das war aufgrund der individuellen Anteile von Strom aus den Ü-Netzen in den Verteilnetzen erwartet worden.
Steigen 2026 in Summe die KWK-Umlage, die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung auch nur geringfügig, können einige Stromkunden leer ausgehen oder werden sogar mit höheren Strompreisen konfrontiert, während andere Stromkunden spürbar entlastet werden.
Bei der Hälfte der nicht repräsentativen Auswahl der Verteilnetzbetreiber liegt die Entlastung beim Haushaltsstrom über 3 Ct/kWh (brutto). Das wird man nicht einfach geräuschlos wieder einkassieren können. Gut möglich ist, dass sich 2026 regionale Preisunterschiede ausgleichen. Für den gewählten Ausschnitt ist das (ohne Gewichtung von Mengen und Kunden) allerdings nicht gegeben.
Die Ankündigung im Koalitionsvertrag „schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh“ sind bisher weder in der Höhe für repräsentative Einzelfälle oder gar im Durchschnitt zu erkennen. Für zahlreiche Haushaltskunden steht bereits fest, dass die Entlastung deutlich darunter liegen wird. ■
Quelle: Preisblätter der Verteilnetzbetreiber; BNetzA-Festlegungen zu §14a EnWG; eigene Berechnungen / jv
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