„Wärmepumpen und Wärmenetze sind die Leistungsträger der Wärmewende. Und langfristig sind neue Gasthermen stranded assets. Mehr muss man für die anstehende GEG-Novelle eigentlich nicht wissen.“
GV
Über mehrere Regionalgesellschaften ist der Energiekonzern E.on auch umfangreich bei der Verteilung von Erdgas in der Fläche und mit weiteren Unternehmen als Gasversorger (Energielieferant) aktiv. In diesem Kontext enthält eine im Lobbyregister des Deutschen Bundestages hinterlegte Stellungnahme zur Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes (SG2510010026) eine bemerkenswerte Positionierung. In der Einleitung wird ausgeführt:
„Investitionshemmend wirken die Unklarheiten über die Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes, über die Ausgestaltung der Förderkulisse und über den rechtlichen Rahmen für Wärmenetze. Ja, eine Reform ist notwendig: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere der § 71 GEG, ist überfrachtet, technokratisch geschrieben und verstrickt sich zudem in unnötigen Übergangsregelungen und -fristen. Der Grundgedanke war richtig. Jedoch erweckt bereits die umständliche Aufzählung der Erfüllungsoptionen die Illusion, diese ständen überall zur Verfügung und seien gleichsam sinnvoll. Das ist nicht der Fall.
„Dieser Fehlanreiz ist fatal“
Beispielsweise lässt der § 71k GEG den Einbau von Gasheizungen unter einschränkenden Bedingungen zu, ohne dass dem Eigentümer eindeutig ersichtlich wird, wie hoch diese Hürde tatsächlich ist: In Verbindung mit den populären H2-Labels der Hersteller entsteht der Eindruck, dass lediglich auf die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff gewartet werden müsse.
Dieser Fehlanreiz ist fatal. Langfristig sind neue Gasthermen stranded assets, da grüne Gase wie Wasserstoff und Biomethan in ausreichenden Mengen nicht gesichert sind und Wasserstoff zudem eine der teuersten CO2-Vermeidungsoptionen ist. Wasserstoffverteilernetze werden auf absehbare Zeit die Ausnahme bleiben. Auch die Nutzung von Biomasse wird keine skalierbare Option sein. Das Potenzial für nachhaltig produzierbare Biomasse ist bereits heute ausgeschöpft.
In der Konsequenz werden Wärmepumpen und Wärmenetze die Leistungsträger der Wärmewende sein. Disruptive Eingriffe in das GEG wären jedoch ein Fehler. Einerseits geht es um Verlässlichkeit, also ein sicheres Investitionsumfeld. Andererseits müssen private Haushalte vor einem „fossilen Lock-in“, also vor der wirtschaftlichen Zementierung klimaschädlicher Technologien, bewahrt werden.“
Endkunden eindeutig warnen
Wärmepumpen und Wärmenetze sind die Leistungsträger der Wärmewende. Und langfristig sind neue Gasthermen stranded assets. Weitere Lösungen und Ergänzungsmöglichkeiten sind Biomasse-Heizungen und Solarthermie. Mehr muss man eigentlich nicht wissen, um in der ohnehin aufgrund der Umsetzungsfristen der EU-Gebäuderichtlinie anstehenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes die heizungstechnischen Anforderungen lesbarer zu machen. Da auch der Referentenentwurf zur möglichen Stilllegung von Gasverteilnetzbereichen mit einer darin vorgesehenen Ankündigungsfrist von nur zehn Jahren Fakten schafft, sind inzwischen eindeutige Warnungen zum Schutz der Endkunden angezeigt.
Einfach (das Beste daraus) machen
Im Hauptteil enthält das E.on-Positionspapier weitere Empfehlungen und Einordnungen: „Kurs halten [bei der Wärmewende]. Strom ist der Energieträger der Zukunft. Das CO2-Preissignal ist der zentrale Marktmechanismus. Klarheit im GEG: Ob eine EE-Quote oder die CO2-Vermeidung die Wärmewende steuert, ist fast nebensächlich. Wichtig ist, dass im Ergebnis kein Weg zurück in eine Welt mit fossiler Heizungstechnik führt. Verlässliche Förderung mit Lenkungswirkung. Wärmepläne müssen wirtschaftliche Optionen aufzeigen; Anreiz statt Anschlusszwang. Die weitgehende Stilllegung der Gasverteilernetze braucht einen Ordnungsrahmen.“ Und nun bitte: Einfach (das Beste daraus) machen.