Der Artikel kompakt zusammengefasst
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- Im 1. Halbjahr 2026 hat sich der Heizungsmarkt weiter in Richtung Wärmepumpe verschoben.
- Eine Differenzierung der abgesetzten wasserführenden Wärmeerzeuger nach ihrer Verwendung im Neubau und im Bestand zeigt, dass im Gesamtjahr 2026 (etwas) mehr Heizungsmodernisierungen als in den Jahren 2015 bis 2019 anzunehmen sind. Das Marktvolumen der von Krisenreaktionen mitgeprägten Jahre 2020 bis 2023 wird hingegen deutlich verfehlt.
- Die Wirkung für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands wird hingegen im Jahr 2026 im Rahmen der KSG-Bilanz stark ansteigen. Nur für den der Heizungsmodernisierung zuzuordnenden Anteil des Heizungsabsatzes im Jahr 2023 ergab sich bisher ein höherer Beitrag.
Der deutsche Heizungsmarkt hat im 1. Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum insbesondere durch einen stark gestiegenen Absatz bei Heizungs-Wärmepumpen um 19 % zugelegt. Was sich aus den aktuellen Zahlen für die Heizungs- und Wärmewende schließen lässt.
Nach den Erhebungen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sind in Deutschland von Januar bis Juni 2026 insgesamt 352.000 wasserführende Wärmeerzeuger abgesetzt worden Bild 2, 19 % mehr als im Vorjahreszeitraum (296.500). Davon entfielen 194.500 Geräte auf Heizungs-Wärmepumpen (+40 %), 134.000 auf gasbasierte Wärmeerzeuger (+1 %), 9500 auf ölbasierte Wärmeerzeuger (−11 %) und 14.000 auf Biomasse-Heizungen (−1 %). Absatz definiert die Lieferung vom Hersteller an den Großhandel oder das Fachhandwerk.
Die Zahlen können noch nicht von der im Juli 2026 geänderten Heizungsförderung [1] jedoch bereits vom ersten Teil der am 29. Juli 2026 in Kraft getretenen Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes [2] beeinflusst worden sein. Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ging früh hervor, dass der Einbau von Gas- und Öl-Heizung vor dem Abschaffen der heizungstechnischen Anforderungen des GEG privilegiert werden und nicht mit den Anforderungen der Bio-Treppe im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) konfrontiert werden. Unklar ist jedoch, in welchem Umfang dies bei potenziellen Heizungsmodernisierern und in der Wohnungswirtschaft bekannt war.
JV, Datengrundlage: BDH
So waren Wärmepumpen im 1. Halbjahr industrieseitig der wichtigste Wachstumstreiber im Heizungsmarkt und machten mit 55 % mehr als die Hälfte des Gesamtabsatzes aus Bild 3. Im Rahmen der Rundungsgenauigkeit auf 500 Stück stieg der Absatz um insgesamt 55.500 Geräte und bei Heizungs-Wärmepumpen um 55.000 Geräte. Das äußere Stückzahlwachstum wurde somit zu 99 % von Heizungs-Wärmepumpen getragen. Beim Umsatz der Heizungshersteller dürfte die Entwicklung noch eindeutiger ausfallen. Mit einem Plus von 42 % für Luft/Wasser-Wärmepumpen auf 186.000 Geräte sind diese bereits als Untersegment mit einem Anteil von 52,8 % absoluter Marktführer.
BDH moniert eine weiterhin zu geringe Modernisierungsrate
Setzt sich die Entwicklung aus dem 1. Halbjahr im Gesamtjahr fort, ist 2026 mit einem Absatz von rund 700.000 Wärmeerzeugern zu rechnen. Damit zeichnet sich für den BDH gegenüber 2025 nur eine leichte Stabilisierung ab. Um die Modernisierung des Gebäudebestands zu beschleunigen und die Klimaziele zu erreichen, benötige der Markt zusätzliche Dynamik. Etwa 4 Millionen Heizungen sind älter als 30 Jahre und über 40 % der 21,5 Millionen Heizungen in Deutschland entsprechen laut BDH nicht dem Stand der Technik.
Markus Staudt, BDH-Hauptgeschäftsführer: „Das kräftige Wachstum bei Wärmepumpen ist ein wichtiges positives Signal und zeigt, welches Potenzial im Markt vorhanden ist. Jetzt kommt es darauf an, diese Entwicklung zu verstetigen und auf den Gesamtmarkt auszuweiten.“
Ob mit „Gesamtmarkt“ auch Gas- und Öl-Heizungen gemeint sind, lässt das Statement offen. Jedenfalls fordert der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, dass die Wahlfreiheit nicht durch eine einseitige Begünstigung des Wärmenetzausbaus eingeschränkt werden dürfe. Vor der Förderung neuer oder erweiterter Netze brauche es einen technologieoffenen Vollkostenvergleich mit dezentralen Lösungen und vorhandenen Infrastrukturen.
Ausblick auf das gesamte Jahr 2026
2025 gingen etwa 90 % der abgesetzten Wärmerzeuger in die Modernisierung bestehender Heizungsanlagen, bei Gas-Heizungen liegt der Anteil bei fast 97 % und bei Öl-Heizungen bei fast 99 %. Da Heizungs-Wärmepumpen inzwischen im überwiegenden Teil der neu errichteten Wohngebäude das primäre Heizsystem sind, liegt der Anteil vom Absatz, der für die Heizungsmodernisierung (zumeist den Austausch alter Öl- und Gas-Heizungen) eingesetzt wird, etwas niedriger bei 83 % in 2025 und in 2026 abgeschätzt bei etwa 87 %.
Bezogen auf die verhaltene BDH-Einschätzung zeigt ein Rückblick auf die letzten Jahre, dass der Absatz im 2. Halbjahr jeweils über dem der ersten 6 Monate lag – mit zwei nicht anders zu erwartenden Ausnahmen: 2023 und 2024. Im Jahr 2026 dürfte hingegen die degressive Heizungsförderung zumindest einen Boom bei den Anträgen auslösen. Dennoch orientiert sich die nachfolgende Bewertung an der BDH-Einschätzung.
Wirkung des Heizungsabsatzes
Die Heizungsmodernisierung ist zumeist eine sehr individuelle Maßnahme mit durchaus unterschiedlichen Zielen. Nachfolgend soll abgeschätzt werden, in welchem Umfang die abgesetzten Heizungen auf die in konkreten Projekten wohl nur selten fokussierten Ziele für den Gebäudesektor und hier im Gebäudebestand einzahlen.
Mitten in der Transformation gibt es auf die „Heizungswende“ viele Blickwinkel und Einordnungen zu Stückzahl, Umsatz und sehr unterschiedlichen Auftragsbüchern innerhalb der Branche. Ein besonderer Aspekt in der weiter gefassten „Wärmewende“ sind Treibhausgasemissionen. Auch hier sind unterschiedliche Bilanzräume („Blickwinkel“) möglich, von der Atmosphäre über die Landesgrenze bis zu den Klimazielen für den Gebäudesektor im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).
JV, Datengrundlage: BDH
KSG-Bilanz
Die KSG-Bilanz ist für Heiztechnik besonders relevant. Sie ist nahezu deckungsgleich mit der CO2-Bepreisung für Brennstoffe. Und jede Maßnahme, die dauerhaft den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor mindert, verringert auch der Preisdruck beim EU-ETS 2 ab 2028. Baut der Nachbar eine Wärmepumpe ein, profitieren davon bei der CO2-Bepreisung die Nachbarn mit Gas- und Öl-Heizungen (wobei es bei Gas-Heizungen auch einen negativen Effekt durch dann potenziell steigende Gas-Netzentgelte gibt).
Zu beachten ist, dass bei der KSG-Bilanzierung der Netzstrom für eine Wärmepumpe dem Energiesektor zugeordnet wird. Auch bei Gas und Heizöl gibt es solche Zuordnungen in den Vorketten (Quellenprinzip) – letztendlich ziehen sie sich durch nahezu alle energetischen Maßnahmen, beispielsweise auch bei der Produktion und Bereitstellung von Baustoffen.
Substitutionseffekte
Über die Heizungsstruktur in den Baufertigstellungen lässt sich pro Kalenderjahr der Anteil der in bestehenden Gebäuden installierten Wärmeerzeuger abschätzen, siehe Bild 4 im oberen Bereich. In welchem Umfang er dort nach seiner Inbetriebnahme CO2-Emissionen verringert, hat das ITG Dresden zuletzt 2025 in einem Kurzgutachten für den BDH errechnet. Die Kennwerte liegen für das Kalenderjahr 2024 als Mittelwert für Gas-, Öl-, Holz-/Holzpellet-Heizkessel sowie Wärmepumpen für typische momentane Substitutionseffekte ohne die Grünbrennstoff-Beimischung vor.
Die Kennwerte lassen sich nicht exakt ermitteln – es sind diverse Annahmen notwendig, allein die Witterung ist eine Unbekannte mit größerer Variation. Insofern wurden zur Vereinfachung und für die Nachvollziehbarkeit die vom ITG Dresden für das Absatzjahr 2024 ermittelten Kennwerte auf alle Jahre sowie die Prognose für 2026 (verdoppelter Absatz im 1. Halbjahr 2026) angewendet. Die sich daraus ergebende Zeitreihe zeigt Bild 4 im unteren Bereich.
Einordnungen
In der Zeitreihe gibt es von 2015 bis 2019 bei der Stückzahl und bei der Heizungsstruktur (Bild 4 oben) fast keine Dynamik. Folglich stagnierte auch der Minderungseffekt (Bild 4 unten). Und er war mit knapp 1 Mio. t CO2-Äquivalent (CO2e) gegenüber den nachfolgenden Jahren geringer. Zum Vergleich: Das KSG verringert ab 2021 die zulässige Menge der Jahresemissionen im Gebäudesektor (inzwischen mit der Möglichkeit eines Ausgleichs mit anderen Sektoren) jährlich um 5 Mio. t CO2e (Ausnahme war das Jahr 2023 mit 6 Mio. t CO2e). Der Beitrag zur aktuellen Minderungspflicht lag somit bis 2019 unter 20 %.
Ab 2020 (Covid-19-Pandemie) ändert sich durch mehrere Anreize das Bild: Wurden zuvor Wärmepumpen überwiegend für neue Gebäude installiert, geht ab 2020 über die Hälfte vom Absatz in die Heizungsmodernisierung. Dieser Trend verstärkt sich ab 2021, analog dazu nimmt die CO2-Minderung stark zu – der Multiplikator für eine Wärmepumpe ist etwa fünfmal größer als für einer Gas-Heizung.
Das Jahr 2025 mit dem niedrigsten Absatz der letzten 15 Jahre stand in der Zeitreihe durch die geänderte Struktur im Absatz dennoch zum Jahresende auf Platz 3 der CO2-Minderungseffekte. 2026 wird absehbar noch stärker dekarbonisieren. Im Rahmen des Kennwerte-Setups erreicht er gegenüber dem Mittel der Periode 2015 bis 2019 einen 2,7-fach höheren Wert und – mit dem Vorbehalt der eingeschränkten Genauigkeit – mehr als 50 % des Minderungsziels im Gebäudesektor.
JV, Datengrundlagen: BDH, Destatis
Eine neue Gas-Heizung wirkt zwar auch, schreibt aber den verbleibenden (weiterhin hohen) CO2-Ausstoß für mehrere Jahre weitgehend fest. Ab 2029 verringert sich der CO2-Ausstoß je nach Konstellation des Gesamtsystems über die Bio-Treppe (§ 43 GModG) stärker. Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe sinkt der CO2-Ausstoß der vorherigen Heizung im Bilanzraum Gebäudesektor hingegen dauerhaft auf null. Das macht die Wärmepumpe in Kombination mit der hohen Stückzahl aktuell zum größten Hebel für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands. Auch beim Umstieg auf eine Biomasse-Heizung sinkt der CO2-Ausstoß der vorherigen Heizung im Bilanzraum Gebäudesektor dauerhaft auf null – und zu etwa einem Drittel ersetzen neu eingebaute Biomasse-Heizungen bestehende Biomasse-Heizungen ohne eine (erneute) Minderung im Gebäudesektor.
Insgesamt fällt die Holzenergie oft unter den Tisch, wobei der Ursprung kontroverser Diskussionen im potenziellen Einsatz für Neubauten und nicht für den Heizungstausch zu finden ist. Was man jedoch am Jahr 2022 gut erkennt: Auch der Umstieg auf Holzenergie hat eine mehrfach größere Wirkung als der 1:1-Austausch einer Gas- oder Öl-Heizung. Im Jahr 2022 erreichen 85.000 neue Holz-Heizungen knapp 2/3 der Minderungswirkung von 566.000 Gas-Heizungen.
Exkurs: Für das herausstechende Jahr 2023 ist zu beachten, dass ein Teil der Wärmepumpen erst 2024ff installiert wurde. In ähnlichen Darstellungen der TGA+E-Redaktion zum Thema wurde eine Lagerstandskorrektur vorgenommen, um Bewegungen im Markt und ihre Ursachen besser erkennen zu können, beispielsweite bei Wärmepumpen eine Herausnahme von 75.000 Geräten im Jahr 2023 zugunsten von 45.000 Geräten im Jahr 2024 und 15.000 Geräten im Jahr 2025. Da andere Branchen-Statistiken ohne Lagerstandskorrektur arbeiten, wurde hier bewusst darauf verzichtet. Würde man in Bild 4 die umrissene Verschiebung berücksichtigen, würde die Minderung in 2023 um 0,4 Mio. t CO2e zugunsten von 2024 und 2025 schrumpfen. Alle Kernaussagen inklusive der Rangfolge würden sich nicht verändern.
Beimischung grüner Brennstoffe verändert künftig die Wirkung
Ab 2028 gibt es einen zusätzlich auch steigenden „Basiseffekt“: Dann müssen die Händler bei fossilen Brennstoffen für Wohngebäude einen vorgegebenen Anteil durch grüne Brennstoffe ersetzen (Status: Ankündigung im Vortext zum GModG-Gesetzentwurf der BReg). Dadurch sinkt der brennstoffspezifische CO2-Ausstoß und für alle energetischen Modernisierungsmaßnahmen (auch bauliche) verringert sich die CO2-Minderung zum Zeitpunkt der Umsetzung sowie auch nachträglich in den folgenden Jahren.
Schon aktuell kommt es dazu, dass eine energetische Modernisierung für ein ausschließlich mit einer Wärmepumpe, einer Biomasse-Heizung, einer Stromdirektheizung oder mit Fernwärme beheiztes Gebäude die Treibhausgasbilanz des Gebäudesektors nicht entlastet. Dies dürfte auch dazu beitragen, warum neuerdings wieder Beste-Reihenfolge-Diskussionen befeuert werden: ist die Heizung schon dekarbonisiert, verlieren Maßnahmen an der Gebäudehülle ein Argument.
Ebenso könnte es erklären, warum die nie erläuterte Ankündigung zum „neuen GEG“ im aktuellen Koalitionsvertrag „Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden.“ (bisher) nicht aufgegriffen worden ist. Sie würde aufgrund der Dynamik in den Energieträgern künftig mehr stören als anreizen – denn ab 2028 senkt bereits Nichtstun über die Grünbrennstoffpflichten die CO2-Emissionen eines Gebäudes.
Gleichzeitig steigt der finanzielle Anreiz, Maßnahmen umzusetzen. Denn Brennstoffe mit grüner Beimischung werden einen höheren Preis haben. Bei der für 2028 angelkündigten Quote von 1 % ist das noch nicht relevant, aber die Grünbrennstoffquote soll auf noch unklarem Pfad bis 2045 auf 100 % steigen (§ 42a GModG).
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Für die 1:1-Erneuerung von Gas- und Öl-Heizungen ergibt sich aus der Grünbrennstoffquote ein Nachteil: Solange die Bio-Treppe einen höheren Anteil fordert, wird der Bio-Treppen-Brennstoff noch teurer als der „nur“ mit Grünbrennstoffquote sein. Bedingt „entkommen“ kann man vollständig oder teilweise durch die Kombination mit Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasse-Heizkessel und zeitlich beschränkt bis Ende 2034 vollständig durch eine vollflächige Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (§ 43 GModG und § 45 GModG).
Was gesetzt ist: Bio-Treppen-Brennstoff ist teurer als Erdgas, sonst würden alle Kunden freiwillig umstellen. Aufgrund der begrenzten Grünbrennstoff-Verfügbarkeit kann der Bio-Treppen-Brennstoffpreis vorerst (ohne regulatorische Eingriffe) auch bei sehr hohen CO2-Preisen oder sehr hohen Erdgas-Beschaffungskosten in der Breite nicht unter den Erdgaspreis fallen.
Nachfrage für Heizungsmodernisierung
Aus verschiedenen Richtungen wird regelmäßig kritisiert, dass „weiterhin zu wenige Heizungen“ erneuert werden. Schiebt man einmal beiseite, dass es außer dem Wärmepumpenziel gar keine Benchmark gibt, ist die unbereinigte BDH-Statistik dafür nur ein Indiz. Bereinigt um den zuletzt sehr schwachen Wohnungsbau ergibt sich ein differenzierteres Bild. Es lässt vermuten, dass ab 2020 die auf die Covid-19-Pandemie reagierende Investitionsförderung inklusive einer temporären Absenkung der Umsatzsteuer, eventuell auch der Start der CO2-Preisung im Jahr 2021 und danach durch den Ukraine-Krieg ab Februar 2022 die Energiepreiskrise und 2023 die „GEG-Panik“ einen noch nicht abgestotterten Kredit bei der Heizungsnachfrage in der Zukunft aufgenommen haben. Zudem ist die in der BDH-Statistik nicht abgebildete Umstellung auf Fernwärme sowie der Einbau von Luft/Wasser-Wärmepumpen ebenfalls der Heizungsmodernisierung zuzuordnen.
Unabhängig davon, welches tatsächliche Gewicht die genannten Ereignisse hatten, eine vorgezogene Heizungsmodernisierung verringert den Absatz der nachfolgenden Jahre. Was einmal „geerntet“ wurde, kann künftig im Normalfall nur noch ergänzt werden – bei einem frühzeitigen Ersatz wäre die vorherige Heizungserneuerung eine Fehlinvestition gewesen. Die aktuelle Nachfrage bei der Heizungsmodernisierung könnte durch den Vergleich mit den Jahren 2015 bis 2019 in der Nähe eines „natürlichen Marktniveaus“ liegen. Um die Zukunft zu ändern, ist zwar eine gewisse „Ruhe in der Heizungsdebatte“ notwendig, aber vermutlich nicht hinreichend. Einen ersten Impuls setzt nun die degressive Heizungsförderung [1]. Sie nimmt aber durch neue Vorzieheffekte (gedämpft durch die lange Umsetzungsfrist) den nächsten „Kredit beim Absatz“ für die nachfolgenden Jahre auf. Um die Heizungswende verstetigt zu beschleunigen, dürften weitere und vor allem verbindliche und früh gesetzte Impulse erforderlich sein. Jochen Vorländer
Fachberichte mit ähnlichen Themen bündelt das TGA+E-Dossier Wärmepumpe
Literatur
[1] Vorländer, Jochen: BEG EM: Heizungsförderung mit degressiven Konditionen. Stuttgart: Gentner Verlag, TGA+E Fachplaner 08-2026
[2] Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) vom 08. August 2020, BGBl I Seite 1728, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026, BGBl 2026 I Nr. 226. Hinweis der Redaktion: Durch die Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes über ein Änderungsgesetz mit Änderung in der Überschrift zum Gebäudemodernisierungsgesetz hat sich auch im amtlichen Vollzitat der Name „rückwirkend“ auf Gebäudemodernisierungsgesetz geändert.
[3] Vorländer, Jochen: Heizungsstruktur bei der Modernisierung im Gebäudebestand. Stuttgart: Gentner Verlag, TGA+E, online, 01.09.2026