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Zahlreiche Verbände sprechen sich in einem Brief an die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche dafür aus, die seit 2024 geltende 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz zu erhalten.
Mit der vor gut zwei Jahren abgeschlossen Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde die heizungstechnischen Anforderungen beim Einbau einer neuen Heizung neu gefasst. Die Kernanforderung („65-Prozent-Regel“) in § 71 Abs. 1 lautet:
„(1) Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. Satz 1 ist entsprechend für eine Heizungsanlage anzuwenden, die in ein Gebäudenetz einspeist.“ Der Gebäudeeigentümer kann frei wählen, mit welcher Heizungsanlage er die Anforderungen erfüllt.
Dae Appell wird unter anderem von der Bundesarchitektenkammer, vom BWP, vom DEPV, vom BEE, vom VfW, vom ZIV und von BSW-Solar getragen:
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Reiche,
die Novelle des sogenannten Heizungsgesetzes ist ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel gilt als das Herzstück der letzten Gesetzesänderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz verschiedener Technologien. Sie bildet seit fast zwei Jahren den verlässlichen Rahmen für die Planung einer ganzen Branche:
Industrie, Handwerk, Energieversorger, Wohnungswirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher haben ihre Produktionsketten, Qualifizierungsprogramme und Investitionen auf dieses Ziel und den gesetzten Zeitplan ausgerichtet. Eine Aufweichung oder Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe würde wirtschaftliche und rechtliche Unsicherheit schaffen, Arbeitsplätze und Innovationen gefährden sowie laufende Transformationsprozesse bremsen. Die 65-Prozent-Vorgabe stärkt die Wettbewerbsfähigkeit einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen Wirtschaft.
Gleichzeitig bildet die 65-Prozent-Vorgabe gemeinsam mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die tragenden Säulen des Klimaschutzes im Gebäudesektor. Nur wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der Wärmesektor konsequent auf erneuerbare Energien umgestellt wird, können Deutschland und Europa ihre Klimaziele erreichen.
Darüber hinaus trägt die Regel zu einer sozial gerechten Wärmewende bei. Sie schafft Verlässlichkeit für Investitionen privater Haushalte, reduziert schrittweise fossile Importabhängigkeiten und schützt vor steigender Kostenbelastung. Durch klare Fristen und Leitplanken für zukunftsfähige Investitionen sowie eine gezielte, sozial gestaffelte Förderung lassen sich Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit miteinander verbinden.
Als breites Verbändebündnis aus Branchenvertretern, Klimaschutzverbänden, Sozial- und Verbraucherschutzorganisationen sowie Gewerkschaften appellieren wir daher an Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin:
Halten Sie an der 65-Prozent-Regel fest. Die Vorgabe steht für Planungssicherheit, Klimaschutz und eine sozial gerechte Wärmewende. Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen. Vermeiden Sie durch die flankierende, sozial gestaffelte Förderung soziale Schieflagen. Diese Förderung ist ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Energiepolitik.
Hintergrund des Verbändebriefs ist die zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie anstehende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes und die Ankündigung im Koalitionsvertrag „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden.“ Bisher gibt es von der Bundesregierung dazu keine Konkretisierung, jedoch einige stark kritisierte Äußerungen von BM Reiche zum Heizungsmarkt. ■
Quelle: Verbändebrief / jv
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