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BHKS

Kritik an abgeschwächtem Energiekonzept

„Das vom Bundeskabinett verabschiedete Energiekonzept wurde in einigen wichtigen Punkten abgeschwächt. Insbesondere im Gebäudebereich hat die Bundesregierung entscheidende, bereits angekündigte Maßnahmen revidiert bzw. gestrichen. Die im Energiekonzept dargestellten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele sind nunmehr wenig konkret, bieten keinerlei Planungssicherheit und führen zu einer Verunsicherung der Unternehmen des gebäudetechnischen Anlagenbaus“, kritisiert Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BHKS – Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme.

Unklare Förderversprechen sind kein Anreiz


Die Bundesregierung hat sich von ihrem ursprünglichen Ziel, den gesamten Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 auf einen Nullemissions-Standard zu bringen und dies verpflichtend durchzusetzen, verabschiedet. Auf freiwilliger Basis soll nun der Primärenergieverbrauch im Gebäudebestand bis 2050 um 80 % reduziert werden. Der Sanierungszwang wurde für Gebäudebesitzer gestrichen, stattdessen sollen Anreize geschaffen werden. Hinsichtlich der hierzu erforderlichen Fördermittel werden aber im Energiekonzept keine konkreten Aussagen getroffen. So soll das Gebäudesanierungsprogramm „im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten“ besser ausgestattet werden. Das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird ab 2011 mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen „nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds“ fortgeführt. Angaben über die Höhe der bereitzustellenden Mittel fehlen im Energiekonzept vollständig.

Der BHKS befürchtet vor diesem Hintergrund, dass Investitionen nur zögerlich oder gar nicht getätigt werden. Oder Schlimmer noch: Schon beschlossene Modernisierungsschritte erst einmal aufgeschoben werden.

Enttäuscht ist der Verband auch davon, dass steuerliche Anreize für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen nun nur noch geprüft werden. Ursprünglich war die Wiedereinführung einer Sonderabschreibung nach dem Muster des alten § 82 a Einkommensteuer-Durchführungs-Verordnung angekündigt worden.

Zu einseitige Ausrichtung auf Wohngebäude


Auch die einseitige Ausrichtung auf Wohngebäude und die Gebäudehülle wird vom BHKS moniert. Das Energiekonzept stelle zwar den Gebäudebereich als Schlüssel zu mehr Energieeffizienz heraus, der Nichtwohnbereich mit einem Anteil von über 50 % am Energieverbrauch von Gebäuden spiele allerdings eine eher untergeordnete Rolle. Zu wenig herausgestellt würden auch die gebäudetechnischen Energieeinsparpotentiale bei gewerblichen Gebäuden.

Der BHKS hat mit seiner Stellungnahme zum Entwurfkonzept eine ziemliche Kehrtwende vollzogen Bericht auf TGAonline auf TGAonline). Nach der Vorlage des Entwurfs hatte sich der Verband sehr positiv geäußert. Wohl aber auch schon schlimmste Befürchtungen gehabt und die Umsetzung aller Maßnahmen angemahnt. ToR