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BDH

“Energiekonzept ist kein Durchbruch“

Die deutsche Heizungsindustrie ist von der am 28. September 2010 vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung des Energiekonzepts (Zusammenfassung, Bewertung und Download) ernüchtert. „Der Durchbruch zur dringend notwendigen Verdopplung des Modernisierungstempos ist damit noch nicht in Sicht. Denn was die nächsten praktischen Schritte anbelangt, enthält das Energiekonzept leider nur wenig Konkretes“, kritisiert Klaus Jesse, Präsident des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH). Auf Basis des Entwurfs der Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt hatte der BDH noch starke Signale für den Wärmemarkt gesehen (Bericht in TGAnews).

Verbindliche Zusagen über Fördermittel fehlen


Der BDH bewertet es zwar positiv, dass das Energiekonzept primär auf Anreize (und nicht wir geplant auch auf Sanktionen) setzt, um den veralteten Gebäudebestand schneller zu sanieren. Wie das geschehen soll, bleibe allerdings unklar. Dem Verband fehlen verbindliche Aussagen, in welcher Höhe Mittel aus dem Energie- und Klimafonds in effiziente Heizungssysteme fließen werden und wie die angekündigte haushaltsunabhängige Förderung für erneuerbare Wärme aussehen wird. „Wir brauchen jetzt starke Anreize – nicht erst ab 2020“, appelliert Jesse. Der BDH bemängelt, dass sich die im Energiekonzept angekündigte Aufstockung des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien im 10-Punkte-Sofortprogramm nicht wieder finde und die KfW-Programme zur energetischen Gebäudesanierung 2011 mit weniger Mitteln als in diesem Jahr ausgestattet werden.

Anmerkung der TGA-Redaktion: Wie die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds eingesetzt werden sollen, hat die Bundesregierung ebenfalls am 28. September 2010 in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) in der Bundestags-Drucksache 17/3053 offengelegt. Für das Marktanreizprogramm snd von 2011 bis 2015 insgesamt 370 Mio. Euro eingeplant, für 2011 sind 40 Mio. Euro vorgesehen. Das Gesetz muss aber noch durch die Instanzen, ebenso andere Gesetze, die überhaupt den Zufluss in den Fonds gewährleisten können.  ToR

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