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EU-Kommission

Bauprodukte: Deutschland hemmt Handel

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine für Bauprodukte geltenden Vorschriften und Verfahren (konkret: die Bauregellisten) zu ändern, mit denen derzeit Zusatzanforderungen an Produkte aufgestellt werden, die von harmonisierten europäischen Normen erfasst sind und eine CE-Kennzeichnung tragen. Solche Zusatzanforderungen verstoßen gegen die Vorschriften des europäischen Binnenmarktes. Die Aufforderung erging in Form einer erneuten mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens und bezweckt die Erleichterung des freien Warenverkehrs für Bauprodukte im EU-Binnenmarkt.

„Deutsche Vorschriften werden zu selten aktualisiert“


Laut EU-Kommission verlangen die deutschen Behörden häufig für Bauprodukte, die aufgrund der CE-Kennzeichnung nachweislich bereits alle geltenden Anforderungen erfüllen, noch eine Vorabgenehmigung und weitere Zusatzzertifizierungen, z.B. das deutsche Ü-Zeichen. Dies führe dazu, dass aus anderen Mitgliedstaaten stammenden Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung häufig der Zugang zum deutschen Markt verwehrt werde. Zudem würden die betreffenden deutschen Vorschriften zu selten aktualisiert, als dass sie den Herstellern hinreichende Rechtssicherheit in Bezug auf die für Bauprodukte geltenden Anforderungen bieten könnten.

Hintergrund


Dieser Fall wird zusammen mit einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2004 bearbeitet. 2007 fanden Gespräche zwischen den Kommissionsdienststellen und den deutschen Behörden statt, woraufhin Lösungen für manche Aspekte vorgeschlagen wurden. Insbesondere wurde ein Verfahren vorgeschlagen, mit dem die Mitgliedstaaten beantragen können, dass vor der Veröffentlichung einer harmonisierten europäischen Norm Methoden, die nach nationalem zur Bewertung aller wesentlichen Merkmale eines Produkts vorgeschrieben sind, darin aufgenommen werden. So müsse das schwerfällige Verfahren des förmlichen Widerspruchs nach Artikel 5 Absatz 1 der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG, neu Bauproduktenverordnung: EU-Verordnung Nr. 305/2011 ) nicht eingeleitet werden. Dadurch ließe sich mit einfachen Mitteln erreichen, dass eine harmonisierte Norm allen juristischen Erfordernissen eines Mitgliedstaats genügt. Somit könne der Fall nicht mehr eintreten, dass ein Mitgliedstaat zusätzliche Anforderungen an ein Produkt aus einem anderen Mitgliedstaat stellt.

Allerdings bestehen laut EU-Kommission in Deutschland noch immer einige Zusatzanforderungen an bereits die CE-Kennzeichnung tragende Bauprodukte, was gegen die Bauproduktenrichtlinie verstößt. Am 17. Oktober 2008 sei eine mit Gründen versehene Stellungnahme mit der Aufforderung an Deutschland gerichtet worden, seine Verfahren und Vorschriften sowohl rechtlich als auch praktisch mit dem EU-Recht in Übereinstimmung zu bringen. Deutschland sei dem bislang aber nicht nachgekommen. ■