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Viessmann

KWK-Forum in Allendorf (Eder)

Über 150 Experten der Kraft-Wärme-Kopplung trafen sich am 23. und 24. September 2015 zum Erfahrungsaustausch am Viessmann Stammsitz in Allendorf (Eder). Im Fokus der Vorträge und Diskussionen des ersten Veranstaltungstages stand vor allem die bevorstehende Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) und die damit verbundenen Herausforderungen für die Branche.

Darüber hinaus wurden Einsatzmöglichkeiten von Blockheizkraftwerken (BHKW) im Contracting sowie in der Nahwärmeversorgung beleuchtet. Ergänzt wurde das Programm durch Workshops, unter anderem zur Vermarktung von Brennstoffzellen, zur Auslegung von Stromspeichern sowie zur Digitalisierung und Hausautomation.

Ein Viertel der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen bis 2020

Dr. Frank Voßloh, Geschäftsführer der Viessmann Deutschland GmbH, hob in seiner Rede die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung hervor: „Als Hocheffizienztechnologie sind BHKW und Mikro-KWK-Systeme unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende.“ Denn die Fluktuationen der volatilen Energieträger Wind und Sonne müssen ausgeglichen werden. Dabei kann die KWK einen entscheidenden Beitrag leisten. Die Politik hat deshalb mit einem KWK-Anteil von 25 % an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 das Ausbauziel klar definiert. „Zum Erreichen dieses Ziels“, so Voßloh, „bietet Viessmann mit dem breitesten KWK-Programm im Markt die passenden Lösungen für nahezu alle Anwendungen an.“ Beispielsweise steht bereits seit über einem Jahr das erste in Serie produzierte Brennstoffzellen-Heizgerät für den Einsatz in Ein- und Zweifamilienhäusern zur Verfügung. Am oberen Ende des angebotenen Leistungsspektrums stehen BHKW für Gewerbe und Industrie sowie für kommunale Einrichtungen.

Die bevorstehende Novellierung des KWKG stellt jedoch laut Voßloh das Erreichen des politischen Ausbauziels in Frage. So wird die erwartete Gesetzesänderung vor allem wenige große, gasbetriebene Anlagen zur Fernwärmeversorgung bevorzugen. Benachteiligt werden kleine Anlagen in Wohnhäusern und mittelständischen Betrieben. Geplant ist unter anderem, bei Anlagen mit weniger als 50 kW elektrischer Leistung die Zulage für selbst genutzten Strom zu reduzieren.

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