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HOAI

BMWi legt Entwurf für HOAI-Novelle vor

Ende Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den seit mehreren Jahren ausgesessenen Entwurf zur 6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt. Ein echter Referentenenwurf ist es allerdings nicht, denn eine Abstimmung mit den anderen Ressorts innerhalb der Regierung ist noch nicht erfolgt. Die Aufforderung an die Verbände zur Stellungnahme kam für diese überraschend. Offensichtlich hat das BMWi kaum die Gelegenheit genutzt, schon im Vorfeld den Sachverstand der Branche zu nutzen und Widerstände abzuklopfen. Durch diese Vorgehensweise droht jetzt das endlich begonnene öffentliche Verfahren in einem Wust von Einsprüchen und Protesten zu ersticken, noch bevor überhaupt ein stimmiges Konzept auf dem Tisch liegt.

Die Branche ist entsetzt
Eine Fortsetzung des Dilettantismus im BMWi in Sachen HOAI? Oder eine geschickter Schachzug, um die Verbände unter Druck zu setzen? Oder war die Vorlage des Entwurfs ein Erfolg der Öffentlichen Petition für eine Beschleunigung der HOAI-Novelle (14.133 zeichnen Petition für HOAI-Novellierung)? Wie die Branche über den Entwurf denkt, deuten erste Stellungnahmen an. Beispielsweise stuft die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfahlen den Vorschlag als „Ohrfeige für den Berufsstand“ ein. Mehrere Ingenieur- und Architektenkammern haben bereits massiven Widerstand gegen den HOAI-Entwurf angekündigt. Er basiert auf folgenden Eckpunkten:

  • Nur noch für kleine Bauvorhaben: Die Tafelendwerte werden abgesenkt (von 3,8 Mio. Euro auf 0,75 Mio. Euro für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung). Oberhalb des Schwellenwerts sind die Honorare frei verhandelbar, es existieren auch keine Empfehlungen.
  • Nur noch für Inländer: Die HOAI wird in ihrem Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt, bzw. „ausschließlich im Ausland niedergelassene Architekten und Ingenieuren“ sind von der HOAI befreit. Eine Inländerdiskriminierung befürchtet das BMWi auch durch die Absenkung der Tafelendwerte nicht, zudem sei sie "europarechtlich nicht relevant".
  • Nur noch fünf Leistungsphasen: Die Verbindlichkeit der HOAI soll sich künftig auf die Leistungsphasen 1-5 beschränken. Die Leistungsphasen 6-9 stellen unverbindliche Regelungen dar.
  • Baukostenvereinbarung: Die Honorare werden von der Bausumme durch Einführung des Baukostenvereinbarungsmodells abgekoppelt.
  • Höhere Honorare: Die Tafelwerte sind im Entwurf jeweils um den ursprünglichen Anteil der Lp 1-5 reduziert worden. Für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung ist also der Multiplikator 0,53 angewendet worden. Die Honorarerhöhung erfolgt durch die neue Bewertung der Leistungen in v.H. der Honorare: Grundlagenermittlung 7 v.H., Vorplanung 23 v.H., Entwurfsplanung 31 v.H., Genehmigungsplanung 12 v.H., Ausführungsplanung 37 v.H. In der Summe sind danach bis zu 110 v.H. abzurechnen. Die generelle 10%ige Honoraranhebung lässt völlig unberücksichtigt, dass die in den letzten 12 Jahren entstandene Schieflage nicht auf 10% über alle Leistungsbilder pauschaliert werden kann. Verschiedene Untersuchungen hatten beispielsweise bei der Technischen Ausrüstung wesentlich größere Defizite ergeben.

Faktische Abschaffung der HOAI

Einige Eckpunkte, die meisten werden mindestens seit 2006 diskutiert, erscheinen auf den ersten Blick durchaus pragmatisch. In der Summe kommen sie jedoch unter realen Marktbedingungen einer Abschaffung der HOAI gleich. Wenn nur noch für die Leistungsphasen 1-5 Honorare über die HOAI zu ermitteln sind, öffnet dies alle Türen sich dem bindenden Preisrecht zu entziehen: Der (Billig-)Auftrag weiterer Leistungsphasen eröffnet in der Gesamtkalkulation eine Honorarunterschreitung auch in den verbindlich geregelten Leistungsphasen. Eine Unterschreitung der Honorare um 47% ist damit beim Auftrag der Lp 1-9 möglich, ohne mit rechtlicher Handhabe gegen das Preisrecht zu verstoßen. Die ohnehin nur mickrige Erhöhung der Tafelwerte wird dadurch im Preiswettbewerb wohl nicht nur aufgefressen, sondern sogar noch ins Gegenteil verkehrt.  

Die vom BMWi an die Verbände übermittelten Dokumente hat der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) auf seiner Webseite www.aho.de veröffentlicht. Am 9. April findet eine öffentliche Anhörung zum Entwurf im BMWi statt. ToR


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