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Bundesnetzagentur

2011 sinkt Photovoltaikvergütung um 13 %

Die Bundesnetzagentur hat am 29. Oktober 2010 die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht1). Für PV-Anlagen, die 2011 in Betrieb genommen werden, sinkt die Vergütung im Vergleich zu den aktuellen Sätzen um 13 %. Damit erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Photovoltaikstrom, je nach Standort und Größe der Anlage, einen Betrag zwischen 21,11 und 28,74 Ct/kWh.

Besondere Berechnungsgrundlage für 2011


Nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ( EEG ) ermittelt die Bundesnetzagentur jährlich die Vergütungs- und Degressionssätze für das Folgejahr. Grundlage hierfür sind die Angaben der Betreiber von PV-Anlagen für ihre neu installierte Anlage. Das EEG enthält mehrere Schwellenwerte für eine höhere bzw. geringere Degression. Um die Degressionssätze für 2011 zu ermitteln, waren aufgrund der zusätzlichen Absenkung der Vergütungssätze durch den Gesetzgeber 2010 nur die Meldungen neuer Photovoltaikanlagen von Anfang Juni bis Ende September 2010 zu berücksichtigen und entsprechend des EEG auf das gesamte Jahr hochzurechnen.

EEG-Novelle hat Boom ausgelöst


Allein im Juni dieses Jahres ist eine Leistung von über 2000 MW installiert worden. Das ist mehr als in den gesamten fünf Monaten zuvor, berichtet Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Von Januar bis September 2010 summierten sich die Neuinstallationen auf über 5250 MW. Im gesamten Jahr 2009 wurden PV-Anlagen mit einer Leistung von etwa 3800 MW neu installiert. ToR

1) Bekanntmachung der Vergütungssätze nach den §§ 32 und 33 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für das Jahr 2011 vom 22. Oktober 2010, Bundesanzeiger Ausgabe 165 vom 29. Oktober 2010, S. 3648