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Technische Regelwerke bei der Planung

Was RLT-Planer beachten müssen

Die Planungsleistungen von raumluft- und kältetechnischen Anlagen werden sowohl in VDI 6028 [1] beschrieben als auch über das Preisrecht in der HOAI [2] umrissen. Die Leistungsbeschreibung erfolgt in Planungsphasen, gegliedert in neun Phasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung und Dokumentation. Dabei werden die Leistungsbilder der einzelnen Phasen differenziert in Grund- und Sonderleistungen wiedergegeben.

In der Masterarbeit „Commissioning – Qua­litätssicherung von RLT-Anlagen“ ­haben Stefan Dose und Alexander Käppler [3] auf der Grundlage von [4, 5] die Planungsleistungen exem­plarisch für einen RLT-Anlagen-Planer detailliert aufgeschlüsselt. Dabei wurde u.a. auf den Klärungsbedarf zwischen Auftraggeber, Architekt oder Behörden eingegangen und die allgemeinen Planungstätigkeiten sowie die internen oder externen Koordinierungsaufgaben wurden herausgearbeitet.

Da die für den Planungsprozess zu beachtenden Regeln der Technik sehr umfangreich und im Allgemeinen für den Planer kaum noch zu überschauen sind (Bild 1), wurden diese in der in [3] erarbeiteten Unterlage als Ergänzung aufgenommen. Sie zeigen ein Dilemma auf: Bis vor wenigen Jahren gab es für die Grundlagenermittlung der Technischen Gebäudeausrüstung durch viele Festlegungen ohne Alternativen kaum Gestaltungsspielräume.

Das hat dazu geführt, dass die Grundlagenermittlung, insbesondere von öffentlichen Auftraggebern, immer seltener beauftragt wurde. Durch die Harmo­nisierung der Normen in Europa ist jedoch an die Stelle der nationalen ­„Planungsbibeln“ eine neue Art Technischer Regeln, wie DIN EN 13779 [6], DIN EN 15251 [7] und DIN EN 12831 [8], getreten. Sie legen unmissverständlich fest, dass die Aus­legungsparameter und Behaglichkeitskriterien grundsätzlich zwischen Auftraggeber und Planer schriftlich zu vereinbaren sind und die Regeln im Allgemeinen Standard- bzw. Orientierungswerte vorgeben.

Daraus folgt, dass ohne eine sorgfältige Grundlagenplanung, deren Dokumentationstiefe sich zusätzlich nach dem Wissensstand des Auftraggebers richten muss, eine TGA-Planung im Sinne des Regelwerks nicht möglich ist. Zudem legt die Grundlagenermittlung erst die Soll-Beschaffenheit des Werks fest, das der Planer seinem Auftraggeber schuldet. Je nach Konstitution des Auftraggebers ist es damit sogar infrage zu stellen, ob überhaupt ein Vertrag zustande kommen kann, wenn der in den Normen (in diesem Fall „Stand der Technik“) beschriebene Abstimmungsprozess gar nicht stattfindet. Zwar kann dieser auch außerhalb der Grundlagen­ermittlung in einer anderen Leistungsphase vor­genommen werden, dann bringt sich allerdings der Planer entweder um seinen Honoraranspruch und/oder verstößt gegen das Preisrecht der HOAI. Alternativ könnte an die Stelle der Grund­lagenermittlung als Planungsleistung auch die Ausformulierung und Aushandlung des Ingenieurvertrags treten; auch in diesem Fall bringt sich der Planer um sein Honorar für die Grundlagen­ermittlung.

Auszugsweise charakterisieren die Tabellen 1 bis 3 Ergebnisse aus [3]. Die Übersichten mit den aufgelisteten Normen beschränken sich auf den Planungsprozess von kälte- und klimatechnischen Anlagen einschließlich deren Automatisierung. Das Leistungsbild sowie die Leistungen des Planers von anderen Gewerken (z.B. Heizung, Sanitär oder Elektro) sind ähnlich und trans­ferierbar, wobei die jeweiligen Leistungen des Fachplaners spezifiziert und die entsprechenden Normen ergänzt werden müssen.

Literatur

[1] VDI 6028 Bewertungskriterien für die Technische Gebäudeausrüstung – Blatt 1: Grund­lagen (Februar 2002); Blatt 4.1: Anforderungsprofile und Wertungskriterien für die Raumlufttechnik (Februar 2006); Blatt 4.2: Anforderungsprofile und Wertungskriterien für Kälteanlagen (zu Kostengruppe 430 Raumlufttechnik) (April 2007). Berlin: Beuth Verlag

[2] AIHonO Verordnung über die Honorare für Leistungen der ­Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI). Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992), ­aktuell steht die 6. Novelle an.

[3] Stefan Dose, Alexander Käppler: Commissioning – Qualitätssicherung von RLT-Anlagen. Erfurt: Masterarbeit (unv.), FH Erfurt, 2008

[4] Achim Trogisch: RLT-Anlagen. Leitfaden für die Planungspraxis. Heidelberg: C.F. Müller Verlag, Hüthig, (1. Auflage), 2001

[5] Holger Hahn: Leistungsphasen HOAI – Kopiervorlagen aus dem Modul HKS-Projekt an der Fachhochschule Erfurt, 2006

[6] DIN EN 13779 Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme. Berlin: Beuth Verlag, September 2007

[7] DIN EN 15251 Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik. Berlin: Beuth Verlag, August 2007

[8] DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast. Berlin: Beuth Verlag, August 2003

Achim Trogisch

Prof. Dr.-Ing., lehrt an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) im Fachbereich Maschinenbau/Verfahrenstechnik auf dem Gebiet TGA. Telefon (03 51) 4 62 27 89 E-Mail: trogisch@mw.htw-dresden.de http://www.htw-dresden.de/mb

Stefan Dose

Master of Engineering, Bad Malente, stefandose@gmx.de

Alexander Käppler

Master of Engineering, Gräfentonna, alexander_kaeppler@web.de

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