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Wärmegesetz BW: Viele handwerkliche Fehler

„Endlich scheint der Gordische Knoten durchschlagen“, kommentiert Karl-Heinz Remmers, Vorstandsvorsitzender der Solarpraxis AG, den Vorschlag der baden-württembergischen Regierung für ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). „Der Entwurf aus Stuttgart ist ein klares politisches Signal für eine regenerative Wärmeversorgung.“ Im Kern geht es um verpflichtende Vorgaben für Neubauten. Ab April 2008 (Baubeginn) soll bei ihnen mindestens 20% der Wärmeversorgung aus regenerativen Energieträgern stammen. Für Bestandsgebäude soll die Regelung ab 2010 in Verbindung mit einem Austausch der Heizung gelten. Sie müssen ab diesem Stichtag 10% der Wärme für Heizung und Warmwasser aus regenerativen Energien beziehen. Ersatzweise kann die Verpflichtung auch über Ausnahmeregelungen durch verbesserten Wärmeschutz erbracht werden. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass durch eine vom Landtag zu bestätigende Verordnung der erneuerbare Pflichtanteil der technischen Entwicklung folgend auf 30% bzw. 20% angehoben werden kann.

Der Entwurf ist nur ein Entwurf
Remmers: „Das sind ambitionierte Ziele, die wir unterstützen. Allerdings stecken im Stuttgarter Entwurf etliche handwerkliche Fehler. So seien die einzelnen Paragrafen ungenügend mit bestehenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung abgestimmt. Und es gebe zu viele Ausnahmen und diese seien zu ungenau formuliert. Remmers. „Das Gesetz kann so leicht ausgehebelt werden.“ Er kritisiert weiterhin, dass bei den Angaben zur Solarthermie, Holzenergie oder Wärmepumpen wichtige technische Details oder Zahlen den politischen Anspruch des Gesetzes konterkarieren. Beispielsweise werde die Qualität der Sonnenkollektoren nicht definiert, sondern nur ein Pauschalwert pro m² Wohnfläche genannt. Bei der Bioenergie seien Holzpellets nicht erwähnt, Heizkessel für Holz nur in den Anmerkungen grob definiert. Bei Wärmepumpen sei das Gesetz auf Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser begrenzt, obwohl sie auch größere Gebäude versorgen können. Offen sei zudem die Frage der Kontrolle und der Überwachung der im Gesetz gemachten Vorgaben. Auf Nachfrage erläuterte ein Sprecher des baden-württembergischen Umweltministeriums, dass nach dem Vorbild der Energieberater spezielle Sachkundige diese Aufgabe übernehmen könnten. Im Entwurf ist auch die Rede davon, Bauhandwerker, Installateure und Schornsteinfeger damit zu betrauen.

Betroffene Verbände können beim Umweltministerium von Baden-Württemberg bis zum 31. August 2007 eine Stellungnahme abgeben. ToR

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