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Wärmegesetz für Baden-Württemberg

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat heute als bundesweit erstes Land den Entwurf eines Wärmegesetzes beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Bei der Heizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden soll damit künftig die Nutzung erneuerbarer Energien zum Standard werden. Bei Neubauten soll ab 2008 mindestens 20% des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

10 % Erneuerbare im Bestand ab 2010
Für den Wohnungsbestand sollen gesetzliche Regelungen erst nach einer Vorlaufzeit von über zwei Jahren in Kraft treten und nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen, beispielsweise bei einer Erneuerung der Heizungsanlage. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien solle dabei auf 10% festgeschrieben werden. An Stelle der Nutzung erneuerbarer Energien werde dem Eigentümer die Möglichkeit eingeräumt, ersatzweise alternative bauliche Maßnahmen durchzuführen, die in vergleichbarer Größenordnung zur Verringerung des Wärmebedarfs beitragen. Dafür komme beispielsweise eine entsprechend über den heutigen Vorgaben liegende Wärmedämmung in Betracht. Erfüllt werden könne die Verpflichtung außerdem über den Einsatz von Biogas oder Bioheizöl, über Wärmepumpen und Kraft-Wärmekopplung sowie den Anschluss an eine Wärmenetz. Erste Stellungnahmen loben zwar den Vorstoß Baden-Württembergs, halten die Vorschläge aber für nicht weitreichend genug und teilweise sogar für kontraproduktiv. ToR

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