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Steria Mummert Consulting

Versorger verschlafen Smart Metering

Ab Januar 2010 gilt die Pflicht zum Einbau intelligenter Zählern in Neubauten und nach grundlegenden Renovierungen (Energiewirtschaftsgesetz EnWG §21b Abs. 3a, Messzugangsverordnung – MessZV). Bis 2015 wird Prognosen zufolge jeder zweite deutsche Haushalt mit intelligenten Zählern (Smart Meter) ausgestattet und damit in der Lage sein, den Energieverbrauch selbst zu kontrollieren und zu steuern, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Damit Smart Metering ein Erfolg wird, müssen die Versorger jedoch ihre Kommunikation mit den Endverbrauchern verbessern und zugleich attraktive Anreizsysteme zum Energiesparen entwickeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Markteinschätzung von Steria Mummert Consulting.

Nur die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen...
Noch fehlen vielen Versorgern zukunftsweisende Konzepte für das Smart Metering. Bisher reagiert die große Mehrheit der Unternehmen eher abwartend und zielt darauf ab, möglichst Lösungen anzubieten, die gerade einmal die Mindestanforderungen des Gesetzgebers erfüllen und den Investitionsbedarf minimieren. Nur eine Minderheit entwickelt derzeit differenzierte Produkte zur zeitlichen Verbrauchssteuerung oder Flatrates, um den Verbrauchern Anreize zu geben, Energie einzusparen und ihre Energiekosten zu senken.

...weil Versorger keinen eigenen Nutzen sehen
Der Grund für die Zurückhaltung der Versorger: Sie bezweifeln den Nutzen des Smart Metering für das eigene Unternehmen und vermuten geringes Potenzial. Sie sind nicht davon überzeugt, dass intelligente Zähler Chancen durch Tarifmodelle und Dienstleistungsangebote eröffnen werden. Da die Investitionshöhen beträchtlich sind und auch nicht auf den Kunden abgewälzt werden können, tendieren Versorger zu Minimallösungen.

Gesetzgeber könnte nachlegen
„Doch damit denken einige Unternehmen zu kurzfristig“, warnt Hagen Förster, Senior Manager bei Steria Mummert Consulting. „Erstens zeigt die Erfahrung aus zehn Jahren Liberalisierung, dass der Gesetzgeber restriktivere Vorgaben beschließt, wenn die angestrebten Ziele nicht erreicht werden. Und zweitens bietet sich für die Unternehmen die Möglichkeit, mit innovativen Modellen im Wettbewerb zu punkten und für sich neue Marktanteile zu erschließen bzw. bestehende zu halten.“ Es gelte also für die Versorger, schnell zu handeln. Aus Kosten- und Risikoüberlegungen empfiehlt es sich dabei vor allem für Stadtwerke und kleinere Unternehmen, das Smart Metering in Kooperation mit Partnern voranzutreiben. Die Wirtschaftlichkeit beispielsweise neuer Systeme ist in hohem Maße von der Anzahl der Kunden mit elektronischem Zähler und den damit im Zusammenhang stehenden Mehrwertdiensten abhängig. ToR

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