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Abmahnungen für Anbieter mobiler Klimageräte

Mobile Klimageräte werden häufig mit irreführenden Klimaschutzargumenten beworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und sechs Verbraucherzentralen haben deshalb 35 Unternehmen abgemahnt1). Die Hersteller und Händler der Klimageräte wurden laut einer Mittelung des vzbv abgemahnt, weil die Produkte gar nicht oder falsch in Bezug auf ihre Energieeffizienz und den Verbrauch gekennzeichnet waren (Infos zur Energiekennzeichnung), und/oder mit Hinweisen wie „voll ökologisch“ oder „hoch effizient“ warben, obwohl der Stromverbrauch dieser Geräte besonders hoch ist. Ein Großteil der Unternehmen wurde ebenfalls abgemahnt, weil sie die Kältemittel der Geräte als „umweltschonend“ oder „umweltfreundlich“ bezeichneten, obschon diese klimaschädlich sind und die Nutzung teilweise bereits seit 1991 gesetzlich eingeschränkt wurde.

Verklagt wurde nach Mitteilung des vzbv der Hersteller De'Longhi, weil er eines seiner Klimageräte als „Öko“ bezeichnet, obwohl es in die Energieeffizienzklasse E eingruppiert ist. Der Otto-Versandhandel erhielt ebenfalls eine Abmahnung wegen falscher beziehungsweise fehlender Angaben auf seinem Onlineportal.

Bei Werbeanzeigen fiel der Verbraucherschützern insbesondere auf, dass viele Baumärkte nur ungenügende oder falsche Angaben zu den Klimageräten machen. So fehlten in den Filialen von Bauhaus Rhein-Ruhr oftmals die gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten mit den Angaben zu Energieeffizienz und Energieverbrauch oder die Geräte waren nur mit ausländischen Etiketten ausgezeichnet. Auch Obi und Toom verstießen laut vzbv gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Energiekennzeichnung und betitelten zudem die schädlichen Kältemittel als ökologisch oder umweltfreundlich. ToR

1) Im Rahmen der Verbraucherallianz fürs klima gehen die Verbraucherzentralen seit 2009 gegen Unternehmen vor, die zu Unrecht mit Klimaschutzargumenten werben. Die Allianz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) mit den Verbraucherzentralen und weiteren Verbraucherverbänden wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert.


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