Seit dem 1. Januar 2012 (Antragseingang beim BAFA) gilt im Marktanreizprogramm (MAP,
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011
) für Wärmepumpen ein zusätzliches Förderkriterium: Der COP-Wert elektrisch betriebener Wärmepumpen bzw. die Heizzahl bei Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen muss die Mindestwerte gemäß dem europäischen Umweltzeichen „Euroblume“ einhalten (Bericht im Newsletter von TGA Fachplaner).
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (
BAFA
) hat dazu nun seine Liste förderfähigen Wärmepumpen (Stand 1. Januar 2012) aktualisiert (
PDF-Download
auf www.bafa.de). Insbesondere bei den Sole/Wasser-Wärmepumpen haben sich durch das bereits lange in der Förderrichtlinie angekündigte zusätzliche Förderkriterium bei einigen Herstellern die Reihen deutlich gelichtet. ■
BAFA