Den bewilligten Fördergeldern stehen 40,62 Mio. Euro an direkten Gesamt-Investitionen im BHKW-Bereich und über 72,94 Mio. Euro an gesamtvolkswirtschaftlich dadurch ausgelösten Investitionen gegenüber. Das bedeutet, dass pro Euro an staatlicher Förderung über 4,5 Euro im BHKW-Bereich und sogar über 8,1 Euro gesamtvolkswirtschaftlich ausgelöst wurden. Die elektrische Gesamtleistung der installierten Anlagen beträgt 18,94 MW.
Schwerpunkt der Förderfälle liegt unter 10 kW el
In Bezug auf die Leistungsklassen ergibt sich ein nahezu homogenes Bild der geförderten Anlagen. 12,5 % dieser Mini-BHKW-Anlagen weisen eine elektrische Leistung unter 3 kW auf, 47,5 % liegen im Leistungsbereich 3,1 bis 10 kW und 40,1 % im Segment 10,1 bis 20 kW.
Förderzuschuss zwischen 1500 und 3500 Euro
Die Förderhöhe ist abhängig von der elektrischen Leistung der installierten Mini-KWK-Anlage und beginnt bei 1500 Euro für eine Mikro-BHKW-Anlage mit 1 kW el . Maximal kann die Fördersumme 3500 Euro für ein Mini-BHKW mit 20 kW el betragen. Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss unter anderem der eingesetzte Modultyp auf der Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kW des BAFA aufgeführt sein. Dort sind alle Anlagentypen eingetragen, die die geforderten Zielvorgaben, beispielsweise an Primärenergieeinsparung oder Gesamtnutzungsgrad, erfüllen. Die Liste wird regelmäßig vom BAFA aktualisiert. ■
Regionale Verteilung der geförderten BHKWs

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