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Bundesnetzagentur

2013-02/04: PV-Förderung sinkt um 2,2 %

Die EEG-Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) werden nach Angaben der Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. April 2013 jeweils zum Monatsersten um 2,2 % sinken. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Insgesamt erfolgte im vergangenen Jahr ein Zubau an PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von 7,6 GW. Dies stellt erneut einen Rekordwert dar. Obwohl sich der Zubau zum Jahresende etwas abgeschwächt hat, wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus PV-Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder deutlich überschritten.“

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 1 % vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2,5 bis 3,5 MW/a bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung. Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folgequartal, wodurch eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den Zubaukorridor erreicht werden soll. ■

Vergütungssätze für eingespeisten Strom aus PV-Anlagen


Anlagen nach § 32 Abs. 2 EEG (Dachanlagen)

bis 10 kWp bis 40 kWp bis 1 MWp bis 10 MWp
Inbetriebnahme
ab 01.02.2013
16,64 Ct/kWh 15,79 Ct/kWh 14,08 Ct/kWh 11,52 Ct/kWh
Degression 2,2 %
Inbetriebnahme
ab 01.03.2013
16,28 Ct/kWh 15,44 Ct/kWh 13,77 Ct/kWh 11,27 Ct/kWh
Degression 2,2 %
Inbetriebnahme
ab 01.04.2013
15,92 Ct/kWh 15,10 Ct/kWh 13,47 Ct/kWh 11,02 Ct/kWh
Degression 2,2 %
Daten: Bundesnetzagentur


Bekanntmachung der Vergütungssätze im Bundesanzeiger