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Contracting: Kurzstudie belegt Potenziale

In einer Kurzstudie „Contracting in der Berliner Wohnungswirtschaft“ hat die Energie- und Umwelt- Managementberatung Pöschk (EUMB) in Berlin erhebliche Energieeffizienzpotenziale und CO2-Minderungseffekte durch Contracting empirisch nachgewiesen. Eine Auswertung von über 180 Anlagen mit annähernd 100 MW thermischer Leistung hat eine CO2-Minderung von rund 37% ergeben. Dieser Effekt resultiert aus zwei Faktoren:

  • Zum einen aus der hohen Effizienz, mit der Contractoren ihre Anlagen betreiben - der durchschnittliche Jahresnutzungsgrad der untersuchten repräsentativen Stichprobe liegt bei über 90%.
  • Zum anderen führt die vielfach im Zuge der Anlagenmodernisierung vorgenommene Energieträgerumstellung zu einer weiteren Emissionsreduzierung.

Für die Autoren der Studie ist damit nachgewiesen, dass Contracting auf dem Leitmarkt in Deutschland, der Berliner Wohnungswirtschaft, ein Instrument zur Förderung der Energieeffizienz ist. Der zentrale Wirkmechanismus - das betriebswirtschaftliche Eigeninteresse eines Contractors, so wenig Brennstoff wie möglich zu verbrauchen - wirke nachweislich in Richtung mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Die Studienergebnisse können als empirischer Beleg für die energiepolitische Sinnhaftigkeit von Contracting in der Wohnungswirtschaft gewertet werden.

Contracting durch Rechtsprechung blockiert
Allerdings ist der Contractingmarkt infolge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes praktisch zum Erliegen gekommen. Um den Markt wieder zu beleben, muss der Gesetzgeber die bestehenden rechtlichen Hemmnisse unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller beteiligten Akteure - Vermieter, Mieter und Contractoren - zu berücksichtigen. Insbesondere die vom Bundesgerichtshof betonten Schutzinteressen der Mieter sollten bei einer rechtlichen Neuregelung berücksichtigt werden. Im Ergebnis sollten Mieter bei einer Versorgung via Contracting dauerhaft nicht schlechter gestellt werden, als wenn eine Anlagenmodernisierung durch den Vermieter vorgenommen würde. Entsprechende Vorschläge für Gesetzesinitiativen liegen bereits vor. Aber eine schnelle Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist dennoch nicht zu erwarten: Ein ausgeschriebenes Forschungsprojekt zum Thema wird erst im April 2009 fertiggestellt werden.

Die Kurzstudie „Contracting in der Berliner Wohnungswirtschaft“ sowie nähere Informationen zur mietrechtlichen Diskussion stehen auf www.vme-energieverlag.de als PDF-Downloads. ToR

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