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zum TGAnewsletter 11b-2018.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat einer um sich greifenden Praxis mit einer bauordnungsrechtlichen Stellungnahme einen Riegel vorgeschoben: „Ergänzende Gutachten zu abZ, aBG und abP sind unzulässig“.

Was sonst noch wichtig ist: Der BVF hat einen Rechner für den Hydraulischer Abgleich von Flächenheizungen im Bestand veröffentlicht und die Tendenz bei den Strompreisen zeigt nach oben.

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