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HOAI: BMWi gibt in wichtigen Punkten nach

Bei der Novellierung der HOAI haben Architekten und Ingenieure einen Teilerfolg erzielt: Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens zeichnet sich ab, dass die Obergrenze der Tafelendwerte nicht gekappt wird, sondern in Höhe von 25,5 Mio. Euro im Bereich der Objektplanung bestehen bleibt. Dies bestätigte der Ministerialdirigent im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Dr. Rüdiger Kratzenberg, anlässlich einer AHO1)-Veranstaltung am 26. November 2008 zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zur Präsentation des AHO-Bürokostenvergleichs 2007 mit Aussagen zur Auskömmlichkeit ausgewählter Honorartafeln.

Europakonformität: Beschränkung auf Inländer ausreichend
Im Vorfeld hat der FDP-Politiker Patrick Döring massiv zur Diskussion beigetragen und Rechtsgutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vorgelegt. Diese belegen eindeutig, dass mit einer verbindlichen Honorarregelung nur für Büros mit Sitz in Deutschland („Inländer-HOAI“) die Dienstleistungsfreiheit ausländischer Büros umfassend gewährleistet wäre und eine Absenkung der Tafelendwerte auf 5 Mio. Euro aus Gründen des Europarechts nicht erforderlich ist. Diese Reduzierung gehörte seit zwei Jahren zum Konzept des bei der HOAI-Novellierung federführenden Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und hätte neben anderen Punkten zu einer faktischen Abschaffung der HOAI geführt.

Honorare sollen um 10% steigen...
Auch eine kurzfristige Erhöhung der Honorare der Architekten und Ingenieure um 10% ist laut Kratzenberg realistisch. Das hört sich zwar üppig an, gemessen an dem Nachholbedarf ist es aber viel zu wenig. Der Vorsitzende des Gesprächskreises Freie Berufe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, MdB (CSU), bezeichnete die seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr angepassten Gebührensätze als „anachronistisch“ und fordert mittelfristig sogar eine Erhöhung um 20%.

...der Steigerungsbedarf beträgt aber 20%
Eine entsprechende Anhebung ist auch dringend notwendig, denn laut AHO-Bürokostenvergleich 2007 haben 40% der Büros Verluste eingefahren. „Die Umsatzrendite der Planerbüros ist im Vergleich zu den Vorjahren im Durchschnitt auf 1,2 Prozent geschrumpft“, berichtet der AHO-Vorstandsvorsitzende, Ernst Ebert, und fordert eine kurzfristige, deutliche Honorarerhöhung. Das mit der Durchführung des AHO-Bürokostenvergleichs beauftragte unabhängige Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg kommt zu dem klaren Ergebnis: Die Honorarsätze müssen sofort um 20% angehoben werden. ToR

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1) AHO: Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.

 

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