Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Koalition

EEG: Reform und Prüfung der Ausnahmen

Für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht die nächste Novellierung an. Beim Koalitionsgipfel am 4. November 2012 haben sich CDU, CSU und FDP darauf verständigt, bis März 2013 Ergebnisse für eine Reform des EEG vorzulegen. Bereits beim Energiegipfel am 2. November 2012 (Bericht von TGA Fachplaner) gab es eine Einigung zum künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien auf Basis eines Beschlusses zur Umsetzung der Energiewende der Ministerpräsidentenkonferenz. Ziel ist es, die Kosten auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, aber auch Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Ein weiteres im Koalitionsausschuss beschlossenes Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker auf den Ausbau des Stromnetzes und auf zur Verfügung stehende grundlastfähige Kraftwerke abzustimmen. Auch sollen die Ausnahmen für die Industrie bei der EEG-Umlage auf den Prüfstand kommen.

In den letzten Jahren hatten „EEG-Änderungsankündigungen“ oft für einen beschleunigten Zubau an Photovoltaik-Leistung geführt. In diesem Jahr wurde im EEG allerdings eine neue Regelung eingeführt, die die Solarstromförderung schneller an die Preisentwicklung und den Zubau neuer Solarstromanlagen anpassen soll und seit November 2012 wirkt (Bericht von TGA Fachplaner). ■