Auslaufen der Frist ist seit zehn Jahren bekannt
Nach Auffassung von Krischer hat sich das Bundesfinanzministerium mit zu wenig Nachdruck für eine Fortsetzung der eingangsseitigen Steuerbefreiung von Energieerzeugnissen in KWK-Anlagen eingesetzt. Der Antrag auf Verlängerung liegt dort Ende Oktober 2011 eingereicht. Derzeit wird in Brüssel noch über die weitere Steuerbefreiung beraten und es ist nicht absehbar, ab wann die Steuerentlastung wieder gilt. Im Jahr 2002 hatte die EU-Kommission die Steuerbegünstigung als zulässige Beihilfe bis zum 31. März 2012 befristet anerkannt. Zurzeit werden zwar Anträge auf Steuerentlastung für die Verwendung von Energieerzeugnissen (Brennstoffen) in KWK-Anlagen entgegengenommen, eine Weiterbearbeitung und Auszahlung werde aber erst nach dem Vorliegen einer positiven Entscheidung der EU-Kommission erfolgen, hat das Bundesfinanzministerium erklärt.
Die Mühlen in der Energiesteuerpolitik mahlen offensichtlich extrem langsam. Seit TGA Fachplaner am 5. April 2012 eine Meldung vom BHKW-Infozentrum veröffentlicht hat (zur Meldung), hat das Bundesfinanzministerium in Sachen Energiesteuerentlastung für KWK-Betreiber praktisch nichts in Brüssel erreicht. ■
Link zur Antwort des Bundesfinanzministeriums