Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) will die Bundesregierung Vorgaben der neu gefassten Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umsetzen, aber auch die energetischen Anforderungen an Gebäude in einem wirtschaftlichen Rahmen weiterentwickeln. Grundlage sind die Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Energiewende vom 6. Juni 2011 und zum Energiekonzept vom 28. September 2010.
Das Informationsportal des BBSR bietet Rechtsvorschriften, die offiziellen Auslegungen der Energieeinsparverordnung und weitere Informationen zum ergänzenden Recht der Bundesländer. Der Internetauftritt richtet sich an Energieberater, Ingenieure, Architekten, Handwerker, Makler, Hausverwalter und weitere Berufsgruppen, die sich mit der Energieeinsparung im Gebäudebereich befassen. ■