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Impulsprogramm

Fördertopf für klimafreundliche Kälte

Bei der gewerblichen Kältetechnik sind noch außerordentliche Einsparungen an Energie und CO2-Emissionen möglich. Deshalb fördert die Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Kälteanlagen durch Zuschüsse zu Beratung (StatusCheck) und Investitionen (Alt- und Neuanlagen). Ein Bonus für die gleichzeitige Bereitstellung von Kälte und Wärme gibt zusätzliche Anreize. Besonders ge­fördert wird die Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.

Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Unternehmen. Die Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre zweckentsprechend betrieben werden.

StatusCheck

Der StatusCheck als energetisch-kältetechnische Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage ist eine Einstiegsförderung. Er soll Auskunft über das Klimaschutzpotenzial der Kälteanlage geben. Er besteht aus einer umfangreichen, technischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen und einer detaillierten Berechnung eines hersteller- und anbieterun­abhängigen Dienstleisters. Der Betreiber einer ­Anlage kann einen Antrag auf StatusCheck-­Förderung stellen, wenn mindestens folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • a) Der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage beträgt mindestens 50 % des Gesamtenergieverbrauchs<sup>1)</sup>;
  • b) die jährlichen Kosten je Kälteanlage für elektrische Energie und Leistung betragen mindestens 15000 Euro und/oder
  • c) deren Energieverbrauch beträgt mindestens 150000 kWh.

Gefördert werden 75 % der in Rechnung ­gestellten Kosten, maximal jedoch 1000 Euro, bei Anlagen mit besonderem Berechnungsaufwand 1300 Euro. Der Antragsteller erhält dazu durch den Sachkundigen bzw. den Dienstleister einen ausführlichen Bericht über die ­Ergebnisse des StatusChecks sowie das Min­derungspotenzial hinsichtlich Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie kältemittel- und energieverbrauchsbedingten Treib­hausbelastungen.

Basisförderung

Sollte der Energieverbrauch um mindestens 35 % reduziert werden können, kann der Betreiber einen Antrag auf Förderung von Investitionsmaßnahmen stellen. Die Basisförderung für Altanlagen mit einem Jahres-Elektroenergieverbrauch von mindestens 150000kWh/a beträgt 15 % der Nettoinvestitionskosten bzw. 25 % der Nettoinvesti­tionskosten, wenn CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden und mittels TEWI-Berechnung ein Nachweis über die Gesamteffi­zienz erbracht wird.

Die 25%ige Basisförderung können unter den gleichen Bedingungen auch Betreiber von Neuanlagen erhalten. Zusätzlich müssen energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sein (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren), und der in einer Auslegungsrechnung ermittelte Elektro­energieverbrauch einer Anlage muss mindestens 100000 kWh/a und/oder die Jahreskosten für elektrische Energie und Leistung der Anlagen müssen mindestens 10000 Euro/a betragen.

Bonusförderung

Die Bonusförderungen ist als Zuschuss zu Investitionsmaßnahmen für marktetablierte und entwicklungsoptimierte Technik für in Betrieb befindliche sowie für neu zu errichtende Anlagen möglich, wenn der Beitrag zum Klimaschutz über die Basisförderung hinaus deutlich erhöht ist. Über die Bonusförderung wird auf formlosen, jedoch detaillierten Antrag hin entschieden. Gefördert werden 25 % bzw. 35 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung von CO2, NH3 oder nichthalogenierter Kohlenwasserstoffe als Kältemittel. Förderbar sind nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z.B. mittels Gasmotor, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird) sowie Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (z.B. mittels Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) mit dem Zweck der Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme. Beim Einsatz einer Wärmepumpe muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 rechnerisch nachgewiesen werden.

Antrag und Maßnahmenbeginn

Anträge können ab dem 1. September 2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) gestellt werden. Zuschüsse ­werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Ausnahmsweise ­sollen nach Mitteilung des Bundesumweltminis­teriums für den StatusCheck Anträge auch bis zu sechs Monate nach Durchführung möglich sein. Jochen Vorländer

http://www.bafa.de

1) Ist dies nicht der Fall, kann die Energieeffizienz-Beratung aus dem „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ der KfW beantragt werden.

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