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DIN 18 017-3 und DIN 1946-6

Normenentwürfe für die Wohnungslüftung

Kompakt informieren

  • In Sachen Wohnungslüftung bleibt das Baurecht vage. Die Energieeinsparverordnung fordert beispielsweise: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung [Anm.: für den Betrieb von Wärmeerzeugern] erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“
  • Zur Auslegung dienen die einschlägigen Normen DIN 18 017-3 und DIN 1946-6, die beide zurzeit überarbeitet werden. Allerdings berücksichtigen sie überwiegend bauphysikalische, hygienische sowie energetische Aspekte und nicht die (Komfort)Erwartungen von Bauherren und Wohnungsnutzern.

Mit Ausgabedatum März 2019 ist ein Überarbeitungsentwurf zu DIN 18 017-3 „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster – Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren“ als Ersatz für die noch gültige Ausgabe September 2009 veröffentlicht worden. Er gilt für Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster in Wohnungen und in ähnlichen Aufenthaltsbereichen, z. B. Wohneinheiten in Hotels. Die Lüftung fensterloser Küchen ist nicht Gegenstand der Norm.

Der Normentwurf setzt voraus, dass ein dem Abluftvolumenstrom entsprechender Außenluftvolumenstrom über Undichtheiten in der Gebäudehülle und gegebenenfalls über Außenbauteil-Luftdurchlässe über die Wohn- und Aufenthaltsräume bzw. über eine Zuluftleitung direkt in die Ablufträume nachströmen kann.

Inhaltlich werden behandelt: Begriffe, die Art der Anlagen und deren Betriebsweise, grundsätzliche lüftungstechnische und hygienische Anforderungen, anlagenspezifische Anforderungen, die Messung der Volumenströme sowie die Prüfung von Ventilatoren, Lüftungsgeräten, Außen- und Überström-Durchlässen und Abluftventilen. Die informativen Anhänge A bis C beschreiben die Übergabe / Übernahme (Abnahme), die Instandhaltung (Wartung) und die planmäßigen Mindest-Abluftvolumenströme (Visualisierung).

Schon im Januar 2018 wurde ein Überarbeitungsentwurf zu DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ veröffentlicht. Er soll die Ausgabe von Mai 2009 sowie die in den vergangenen Jahren herausgegebenen sechs Beiblätter [3] bis [8] ersetzen. Fragwürdig war die kurze Einspruchsfrist von einem Monat (bis zum 1. Februar 2018). Dies erweckt den Eindruck, dass Einsprüche kaum gewollt sind, obwohl es schon im Vorfeld und auf Basis des Entwurfs einige kritische Fachartikel gab.

DIN 1946 Teil 6 (Entwurf)

Der Normentwurf zu DIN 1946 Teil 6 gilt umfassend für die freie und ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Raumgruppen (Nutzungseinheiten) sowie in Kellerräumen in Wohngebäuden und Gebäuden mit gleichartig genutzten Raumgruppen (Nutzungseinheiten).

Anspruch des Entwurfs ist es, die Anforderungen an die Planung, die Ausführung und Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung der notwendigen Lüftungskomponenten bzw. Geräte für Einrichtungen zur freien Lüftung und für ventilatorgestützte Lüftungssysteme unter Berücksichtigung bauphysikalischer, hygienischer sowie energetischer Gesichtspunkte festzulegen.

Die Planungsempfehlungen gelten für „schadstoffarme Nutzungseinheiten“. Übermäßige Schadstoffbelastungen aus dem Gebäude und aus der Umgebung des Gebäudes erfordern weitergehende Maßnahmen. Der Entwurf behandelt nicht die Luftbehandlungsarten aktives Kühlen sowie aktives Be- und Entfeuchten.

Für die Lüftung von fensterlosen Räumen gelten darüber hinaus die bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen [9] sowie DIN 18 017-3 (siehe oben).

Umfangreich (130 Seiten) werden behandelt: Begriffe, Abkürzungen und graphische Symbole, die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen, die Auswahl von Lüftungssystemen, die Festlegung der Außenluftvolumenströme für die freie Lüftung, die Festlegung der Außenluftvolumenströme für die ventilatorgestützte Lüftung sowie kombinierte Lüftungssysteme.

Die normativen Anhänge B, C, E und G dokumentieren Aussagen zu: Lüftungskonzept, Inbetriebnahme und Übergabe, Instandhaltung sowie Winddaten für Deutschland. Die informativen Anhänge A, D, F, H und I enthalten Aussagen zur Darstellung und Kennzeichnung der Lüftungssysteme, optionale Vollständigkeits- und Funktionsnachweise für die Inbetriebnahme und Übergabe, optionale Funktionsnachweise für die Instandhaltung, ein Beispiel-Formblatt und die Kellerlüftung.

Folgende Änderungen wurden eingearbeitet: Anpassung des Inhalts an europäische Normen und Verordnungen, eine Strukturierung der Lüftungskonzepte (Kapitel 4 bis 8), die Aufnahme des Kapitels 9 (kombinierte Lüftungssysteme), die Berechnung des Außenluftvolumenstroms durch In- und Exfiltration entsprechend dem Stand der Technik, ein Abgleich der hygienischen Anforderungen an die Richtlinie VDI 6022 und eine Anpassung des Abschnittes „Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen bzw. -geräten“ an den Stand der Technik. Die Kennzeichnung von Wohnungslüftungssystemen wurde in dem Entwurf gestrichen.

Bemerkungen

Beim Vergleich von [1] und [2] fällt unter anderem auf:

  • Kapitel 4.2.2 (Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz): In Gleichung 2 hat sich der Faktor vor der Nutzungsfläche von – 0,001 auf – 0,002 verdoppelt und der Faktor für den Feuchteschutz hat sich geändert (jetzt in Tabelle 4).
  • Kapitel 4.2.3 (Luftvolumenstrom durch Infiltration) wurde überarbeitet (Gleichungen und zusätzliche Tabelle 5).
  • Kapitel 6.1.2 (Anforderungen für die Nutzungseinheiten): In Gleichung 8 (entspricht der eben genannten Gleichung 2) wurde ein Faktor für die Berücksichtigung der Lüftungsstufe eingeführt (Tabelle 6).
  • Die ursprüngliche Tabelle 5 in [2] (Mindestwerte der Gesamtaußenluftvolumenströme) wurde überarbeitet (jetzt Tabelle 7) und weist grundsätzlich geringere Werte aus.
  • Überarbeitet wurde das Kapitel freie Lüftung in Kapitel 6.2 und 7, wobei die Werte für den Gesamtvolumenstrom bei freier Lüftung (Tabelle 11) gegenüber den Werten in [2] nun ebenfalls kleiner sind.

Positiv ist zu bewerten, dass unter Berücksichtigung der Berichtigungen und der Anpassung an aktuelle Normen und Regeln der Technik ein aktualisierter Entwurf der „Wohnungslüftungsnorm“ vorliegt. Es bleibt aber abzuwarten, ob sich der Weißdruck selbst als anerkannte Regel der Technik etablieren wird. Der unverhältnismäßig kurze Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des Entwurfs und dem Ende der Einspruchsfrist dürfte eine breite fachliche Auseinandersetzung behindert haben, worauf auch Veröffentlichungen auf Basis von Zwischenständen im Normenausschuss hindeuten.

Literatur

[1] DIN 1946-6 (Entwurf) Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2018

[2] DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2009

[3] DIN 1946-6 Beiblatt 1 Raumlufttechnik –Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung – Beiblatt 1: Beispiel-berechnungen für ausgewählte Lüftungssysteme. Berlin: Beuth Verlag September 2012

[4] DIN 1946-6 Beiblatt 2 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung; Beiblatt 2: Lüftungskonzept. Berlin: Beuth Verlag, März 2013

[5] DIN 1946-6 Beiblatt 3 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung: Beiblatt 3: Gemeinsamer und nicht gemeinsamer Betrieb von Lüftungsgeräten und Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe – Installationsregel. Berlin: Beuth Verlag, Juni 2017

[6] DIN 1946-6 Beiblatt 4 Raumlufttechnik –Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung; Beiblatt 4: Gemeinsamer Betrieb von Lüftungsgeräten und Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe – Installationsbeispiele. Berlin: Beuth Verlag, Juni 2017

[7] DIN 1946-6 Beiblatt 5 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung; Beiblatt 5: Kellerlüftung. Berlin: Beuth Verlag, Dezember 2015

[8] DIN 1946-6 Beiblatt 6 (Entwurf) Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung. Berlin: Beuth Verlag, Dezember 2006

[9] Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen. Stand April 2009, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 1. Juli 2010. Download auf www.is-argebau.de

Prof. Dr.-Ing. (em.) Achim Trogisch

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fakultät Maschinenbau / Lehrgebiet TGA. Telefon (03 51) 4 62 27 89, trogisch@mw.htw-dresden.de, www.htw-dresden.de

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