www.energieberater-2020.de
Welche Qualifizierungen besitzt mein Energieberater? Welche Projekte hat er bereits erfolgreich realisiert? Wie bewerten ihn frühere Kunden? Um Verbrauchern und Investoren künftig die Wahl des richtigen Energieberaters zu erleichtern, haben Ulrich Zink von BAKA, Hermann J. Dannecker von DEN, Fred Weigl von GIH und Prof. Georg Sahner von der Hochschule Augsburg eine gemeinsame Steuerung der Qualifikationsmerkmale über die Informations-Plattform „Energieberater-2020“ vereinbart. Das Bundesbauministerium (BMVBS) beteiligt sich an der Abstimmung der Anforderungen an die Qualifikationen eines Energieberaters. Weitere Infos demnächst unter www.energieberater-2020.de
Dem Bundesbauministerium dürfte die Initiative sehr gelegen kommen. Gemäß der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie muss Deutschland ab dem 9. Januar 2013 ähnliches gewährleisten: „Artikel 17 Unabhängiges Fachpersonal: Die Mitgliedstaaten machen der Öffentlichkeit Informationen über die Ausbildung und Zulassung [der qualifizierte und/oder zugelassene Fachleute] zugänglich. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass entweder regelmäßig aktualisierte Listen qualifizierter und/oder zugelassener Fachleute oder regelmäßig aktualisierte Listen zugelassener Unternehmen, die die Dienste dieser Fachleute anbieten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ ToR