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Bundesnetzagentur

2013-08/10: PV-Förderung sinkt um 1,8 %

Die EEG-Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sinken nach Angaben der Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober 2013 jeweils zum Monatsersten um 1,8 %. Nach Auskunft von Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hat sich der Zubau an PV-Anlagen in diesem Jahr abgeschwächt. Allerdings wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor im maßgeblichen Zeitraum wieder überschritten, jedoch nicht mehr so stark wie bei den letzten Festsetzungen. Von Februar bis April 2013 war die Vergütung um 2,2 % pro Monat und von Mai bis Juli 2013 um 1,8 % pro Monat abgesenkt worden.

Aufgrund der festgelegten Degression wird im Oktober 2013 die Vergütung für große Dachanlagen von 1 bis 10 MW und Freiflächenanlagen bis 10 MW unter 10 Ct/kWh fallen. ■

Vergütungssätze für eingespeisten Strom aus PV-Anlagen


Anlagen nach § 32 Abs. 2 EEG (Dachanlagen)

bis 10 kWp bis 40 kWp bis 1 MWp bis 10 MWp
Inbetriebnahme
ab 01.08.2013
14,80 Ct/kWh 14,04 Ct/kWh 12,52 Ct/kWh 10,25 Ct/kWh
Degression 1,8 %
Inbetriebnahme
ab 01.09.2013
14,54 Ct/kWh 13,79 Ct/kWh 12,30 Ct/kWh 10,06 Ct/kWh
Degression 1,8 %
Inbetriebnahme
ab 01.10.2013
14,27 Ct/kWh 13,54 Ct/kWh 12,08 Ct/kWh 9,88 Ct/kWh
Degression 1,8 %
Daten: Bundesnetzagentur


Bekanntmachung der Vergütungssätze im Bundesanzeiger