
Die Gründe hierfür sieht der Bundesverband Geothermie ( BVG ) bei der Neuausrichtung der Förderung des MAP und der Anpassung der Energieeinsparverordnung. Im April 2015 wurden die Mindestförderbeträge erhöht und die Förderung von Erdwärmeheizungen für neu errichtete Gebäude wieder eingeführt.
