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EEWärmeG

Wärmegesetz noch ohne Umsetzungsregeln

„Politisch unsinniger Aktionismus: Wärmegesetz ohne Umsetzungsregelung in Kraft getreten!“, so kritisiert der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) die aktuelle Lage zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Alle neugebauten Wohn- und Nichtwohngebäude sind davon betroffen, aber wie genau die Um- bzw. Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet werden soll, sei weiterhin offen.

Eigentlich sind die Länder sind zuständig
So besteht zwar seit dem 1. Januar 2009 die Pflicht zur anteiligen Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs. Konkrete Regelungen hierzu sind aber nicht verabschiedet. Grundsätzlich verantworten die nach Landesrecht zuständigen Behörden den Vollzug des EEWärmeG. Laut VIK kommen aus den Bundesländern - mangels konkreter Vorgaben - Verweise auf die Bundesministerien. Dort liegen allerdings keine Durchführungsverordnungen oder Ausführungsgesetze zum EEWärmeG vor.

Bund-Länder-Arbeitsgruppe ohne Festlegungen
Anfang Dezember 2008 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf Anfrage des VIK mitgeteilt, dass der Vollzug mittels einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe harmonisiert werden soll. Diese informelle Gruppe hatte sich bereits 2008 einmal getroffen. Hierbei sind nach VIK-Informationen jedoch keinerlei Regelungen zum Vollzug der gesetzlichen Vorgaben oder eine zwischen den Bundesländern abgestimmte Verwaltungspraxis festgelegt worden. Ein weiteres Treffen sei derzeit ebenfalls nicht geplant. ToR


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