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LBG

Luftdichtheitsklasse B als Standard

Die Anforderung Luftdichtheitsklasse B für Luftleitungen wird vermehrt in Leistungsverzeichnissen ausgeschrieben und durch Dichtheitsprüfungen auf der Baustelle kontrolliert und dokumentiert. Die LBG GmbH hat die Luftdichtheitsklasse B nun als neuen Produktionsstandard in ihrer Kanalproduktion definiert. Seit dem 1. Januar 2013 werden eckige Luftleitungen und Formteile standardmäßig mit der Luftdichtheitsklasse B hergestellt.

Leckagen führen zu Mehrkosten


Die Dichtigkeit von Luftleitungen ist nach DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen“ ( weitere Infos 1 und weitere Infos 2 auf www.beuth.de) bei der Ermittlung des Luftvolumenstroms zu berücksichtigen: Mangelnde Luftdichtigkeit bewirkt Leckagen, die verschiedene Auswirkungen haben können und stets zu Mehrkosten führen. Nach der letzten Ausgabe der DIN EN 13779 darf der Verlust bei einer Messung nicht mehr als 2 % betragen.

Klasse B als allgemeine Mindestanforderung


Die Luftdichtheitsklasse A wird auch nach VDI 3803 ( weitere Infos auf www.vdi.de) nicht mehr empfohlen und die Klasse B als allgemeine Mindestanforderung festgelegt. In vielen Fällen wird sogar die Luftdichtheitsklasse C als Mindestklasse empfohlen. ■

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