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Feuer- und Rauchschutzabschlüsse planen, prüfen und warten

Die Funktion von Brandschutztüren in Sonderbauten gewährleisten

Kompakt informieren

Zur TGA von Sonderbauten zählen zunehmend elektronisch gesteuerte und überwachte Türsysteme. Sind sie als Schutzsysteme definiert, müssen sie im Notfall wie vorgesehen zuverlässig funktionieren.

Die Landesbauordnungen verpflichten deshalb die Betreiber, Feuer- und Rauchschutzabschlüsse regelmäßig und in angemessenen Abständen zu überprüfen, zu testen und zu warten. Unter Umständen kann sogar eine tägliche Funktionsprüfung angezeigt sein.

Für die Prüfungen und die fortlaufende, tagesaktuelle Dokumentation hat TÜV SÜD in einem Klinikum mit 7000 Türen die Grundlage für eine effiziente Arbeitsplanung auf Basis des virtuellen Prüfbuchs net­inform realisiert. Hier ist jedem Feuer- und Rauchschutzabschluss eine eigene Akte zugeordnet. Über einen an jeder Brandschutztür angebrachten QR-Code kann die jeweilige digitale Akte zur unmittelbaren Dokumentation von Prüfergebnissen und Wartungsarbeiten geöffnet werden.

Zur Technischen Gebäudeausrüstung von Sonderbauten, wie Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen, Hotels, Einkaufszentren, Flughäfen, Hochhäusern oder Konzert- und Veranstaltungshäusern, zählen – zunehmend elektronisch gesteuerte und überwachte – Türsysteme. Je nach Nutzung und Anforderungsprofil gestatten oder verwehren diese definierten Personengruppen, beispielsweise Gästen, Patienten oder Personal, den Zutritt.

Im Brandfall ändern sich jedoch die Funktionen: Um den Durchtritt von Feuer und Rauch zu verhindern, müssen stets offenstehende Türen zwischen den Brandabschnitten möglichst schnell geschlossen werden. Zudem benötigt die Feuerwehr Zugang für die Brandbekämpfung, während gleichzeitig die im Gebäude befindlichen Personen über feuer- und rauchfreie Fluchtwege und Treppenhäuser sicher ins Freie gelangen müssen. Deshalb ist es notwendig, dass die im Normalbetrieb geschlossenen Türen und Notausgänge zuverlässig entriegelt werden für eine zügige Evakuierung – auch bei einem Stromausfall.

Hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit

Bei den meisten Sonderbauten ist die Zahl
der im Brandfall zu evakuierenden Personen hoch. Wenn die Schutzsysteme im Notfall nicht wie vorgesehen funktionieren, besteht ein hohes Risiko, dass Menschen in Lebensgefahr geraten. Darum sind die gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Systeme hoch.

Die Landesbauordnungen verpflichten die Betreiber, die Brandabschlüsse regelmäßig und in angemessenen Abständen zu überprüfen, zu testen und zu warten. Unter Umständen kann sogar eine kurze, tägliche Funktionsprüfung angezeigt sein, wenn die Brandschutztür eine zentrale Funktion im Brandschutzkonzept übernimmt. Werden Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beheben.

Bei 7000 Türen des Universitätsklinikums ist es deshalb eine Herausforderung, stets über den aktuellen Zustand informiert zu sein, Arbeiten zu priorisieren, Maßnahmen zu koordinieren und Prüffristen einzuhalten: Einerseits wegen der vielen technischen Lösungen und andererseits, weil die verschiedenen Türsysteme multifunktional ausgelegt und häufig auch mit der Gebäudetechnik funktional vernetzt sind, beispielsweise mit der Brandmeldezentrale.

Bild 2: Zweiflügelige Brandschutztür mit Feststell­anlage und Schließfolgeregelung.

Bild: TÜV SÜD

Bild 2: Zweiflügelige Brandschutztür mit Feststell­anlage und Schließfolgeregelung.

Neufassung der DIN 14 677

Die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse regelt unter anderem DIN 14 6771). Seit August 2018 ist diese in einer novellierten Version gültig, die die Vorläuferfassung aus dem Jahr 2011 ersetzt hat. Teil 1 der Norm beschreibt die Instandhaltungsmaßnahmen, Teil 2 die Anforderungen, die an die Fachkraft gestellt werden, die die Prüfung vornimmt. Diese muss beispielsweise alle fünf Jahre einen aktuellen Kompetenznachweis erbringen, der unter anderem durch die Teilnahme an Seminaren von anerkannten Schulungsanbietern erworben werden kann.

Doch neben der Sachkunde und der Erfahrung der Prüfer ist bei mehreren Tausend Brandschutztüren auch eine einfache, nachvollziehbare und für alle Akteure transparente ­Dokumentation wichtig. Aus dieser muss – auch aus Haftungsgründen – jederzeit eindeutig ­hervorgehen, dass der Klinikbetreiber seinen Sorgfaltspflichten nachkommt.

Sicherheitsanforderungen für Brandschutztüren

Brandschutztüren müssen bei einem Brand ­unterschiedliche Sicherheitsanforderungen
erfüllen. Sie lassen sich in vier Kategorien ­unterteilen:

Mechanische Schließvorrichtungen sind technisch verhältnismäßig einfach zu realisieren und haben die Aufgabe, Öffnungen in den Brandabschnitten dauerhaft zu schließen. Dies geschieht meist über einen Federmechanismus, der sicherstellt, dass die Tür nach dem Öffnen wieder ins Schloss fällt und rauchdicht abschließt. Mögliches Fehlverhalten, beispielsweise wenn Mitarbeiter eine Tür mit einem Keil offenhalten, um den Durchgang zu erleichtern, müssen die Sicherheitsbeauftragten der Uniklinik durch regelmäßige Begehungen erkennen und abstellen. Zudem muss mindestens einmal pro Jahr von einer Fachkraft geprüft werden, ob Tür, Rahmen, und Schließmechanismus intakt sind und ordnungsgemäß schließen. Ebenso müssen Bodenunebenheiten, die ein Schließen verhindern, und eventuell vorhandene Risse in der Türscheibe beseitigt werden.

Bild 3: Brandschutztür…

Bild: TÜV SÜD

Bild 3: Brandschutztür…
Bild 4: …mit Fluchttür­steuerung.

Bild: TÜV SÜD

Bild 4: …mit Fluchttür­steuerung.

Elektrisch betriebene Feststellanlagen
halten im Normalbetrieb die Türen, die
häufig auf den Stationen und den Fluren zu finden
sind, immer oder zumindest zeit-weise offen. Schließlich soll ein reibungsloser Arbeitsablauf des Klinikbetriebs gewährleistet werden. Wenn die Türen zwei Brandabschnitte voneinander trennen, müssen sie bei einem Feuer sofort geschlossen werden. Sobald ein Rauchmelder anschlägt, wird dazu der Feststellmechanismus – meist ein Elektromagnet – deaktiviert und ein vorgespannter Federmechanismus lässt die Tür ins Schloss fallen. Die korrekte Funktion der Tür muss nach DIN 14 667 mindestens einmal pro Jahr geprüft und dokumentiert werden. Die Prüfung schließt die elektrischen Komponenten, wie Motoren, Elektromagneten und Steuerungssysteme der
Brandmeldezentrale, ein.

Kraftbetätigte elektrische Türen bilden meist den Abschluss zu Vorräumen, Treppenhäusern und benachbarten Gebäudeteilen. Oft als Flügel-, Schiebe- oder Drehtür ausgeführt, sind sie in der Regel dauerhaft geschlossen und öffnen den Durchgang per Taster oder automatischem Präsenzmelder. Die Funktion dieser Türen ist im Brandfall abhängig vom Ort des Einbaus. Wenn sie eine Brandwand verschließen, müssen sie, wie im Fall der mechanischen Schließvorrichtungen, sicher ins Schloss fallen und die Bereiche rauchdicht trennen. Wenn der Durchgang jedoch Teil eines Flucht- oder Rettungsweges ist, müssen sich die Türen einfach öffnen lassen – auch bei einem Stromausfall.

Notausgänge sollen die Flucht aus dem Gebäude ermöglichen, aber im Normalbetrieb nicht genutzt werden. Deshalb sind sie oft mit einem Fluchttürterminal elektrisch verriegelt, wobei die Türen jedoch jederzeit geöffnet werden können. Dann ertönt jedoch ein akustisches Alarmsignal und es erfolgt meist auch eine Meldung an die Zentrale des Sicherheitsdienstes. In stark frequentierten Bereichen wie einer Eingangshalle kommen bei Notausgängen mechanische Panikverschlüsse zum Einsatz. Die Entriegelung erfolgt häufig über eine horizontale Griffstange, die auch im starken Gedränge einfach betätigt werden kann. Alle Notausgänge müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Türen zusätzlich verriegelt wurden, um ein Öffnen zu unterbinden. Dies passiert in der Praxis häufiger, beispielsweise, wenn Notausgänge missbräuchlich genutzt werden und Mitarbeiter sich von dem Alarm gestört fühlen.

Bild 5: Automatiktür mit Fluchttürsteuerung.

Bild: TÜV SÜD

Bild 5: Automatiktür mit Fluchttürsteuerung.

Einfach online dokumentieren

Für die Prüfungen und die fortlaufende, tagesaktuelle Dokumentation beauftragte der Klinikbetreiber die Sachverständigen von TÜV SÜD. Diese setzen mit dem virtuellen Prüfbuch netinform (ehemals netDocX) auf ein sicheres Onlineportal. Hier ist jedem einzelnen Feuer- und Rauchschutzabschluss eine eigene Akte zugeordnet. Die Sachverständigen, die Sicherheitsbeauftragten des Klinikums und eingewiesene Servicemitarbeiter können die Akte jederzeit einsehen, bearbeiten und ergänzen. Um die Zuordnung zu erleichtern und Fehler zu vermeiden, ist an jeder Brandschutztür ein QR-Code angebracht. Dieser wird mit einem Smartphone oder Tablet ausgelesen und führt direkt zu der entsprechenden, digitalen Akte.

Wiedervorlagen, Erinnerungen und Alarmfunktionen unterstützen die Verantwortlichen dabei, Prüffristen im Blick zu behalten und Fehlfunktionen oder Mängel direkt zu melden und zu beheben. Der digitale Dokumentationsprozess entlastet die Haustechniker und minimiert den Koordinationsaufwand, indem das Prüfbuch die Grundlage für eine effiziente Arbeitsplanung schafft. Die Dokumentation der Prüfergebnisse, Wartungsarbeiten oder der Austausch von Komponenten gestalten sich somit einfach, effizient und wirtschaftlich.

Das ist entscheidend für die Verantwortlichen des Klinikbetriebs, denn die betrieblichen Notfallpläne beinhalten die sichere Evakuierung aller Personen – vom Besucher über Angestellte bis hin zum Personal, das sich im Notfall um mobilitätseingeschränkte Patienten zum Beispiel auf der Intensivstation kümmert. Vor diesem Hintergrund müssen sie stets gewährleisten, dass die Rettungsmaßnahmen im Notfall nach Plan ablaufen können.

Bild 6: Brandschutztür mit Feststellanlage. Signalgeber sind ein externer Rauchmelder (links oben) und ein manueller Türschließer (roter Taster rechts im Bild).

Bild: TÜV SÜD

Bild 6: Brandschutztür mit Feststellanlage. Signalgeber sind ein externer Rauchmelder (links oben) und ein manueller Türschließer (roter Taster rechts im Bild).
Andreas Völker
ist Elektrotechnikermeister und Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14 677, Abteilung Elektro- und Gebäudetechnik bei TÜV SÜD Industrie Service

Dipl.-Ing. (FH) Stefan Küber
ist VdS anerkannter Sachverständiger, Abteilung Elektro- und Gebäudetechnik bei TÜV SÜD Industrie Service, 97080 Würzburg, Telefon (09 31) 20 01 32 01, stefan.kueber@tuev-sued.de

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