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Berlin

Neue EnEV wohl erst 2017/18

Eigentlich sollte die neue EnEV mit den Anforderungen für den künftigen Niedrigstenergiegebäude-Standard schon Ende 2016 vorliegen. Die Bundesregierung wird den gesetzlich vorgesehenen Zeitplan jedoch nicht einhalten. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilte Anfang September 2016 auf einem parlamentarischen Abend des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) mit, dass die energieeinsparrechtlichen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude nicht wie ursprünglich vorgesehen noch in dieser Legislaturperiode neu geregelt werden. Nur für öffentliche Gebäude soll es vor der Bundestagswahl 2017 neue Auflagen geben, für alle anderen Gebäude sollen die Auflagen rund um das Niedrigstenergiegebäude erst nach der Bundestagswahl folgen. In der Vergangenheit gab es schon einmal eine EnEV-Novelle, die von der alten Bundesregierung fast komplett vorbereitet und von der neuen Regierung nur noch durchgewinkt wurde. Erbe war Vizekanzler Sigmar Gabriel, der 2017 vom Bundeswirtschafts- und -energieminister gerne zum Bundeskanzler aufsteigen würde. Nun wird er aber am lautstarken Gejammer der „Interessenvertreter“ im Wahlkampf kaum interessiert sein und das Minenfeld EnEV wohl eher seinem Nachfolger überlassen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat die Bundesregierung nach der ZIA-Veranstaltung aufgefordert, am Parlamentsbeschluss zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG) festzuhalten. Der Bundestag hat im Juli 2013 die Bundesregierung im Rahmen des EnEG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden zu regeln und ihr auferlegt, die Rechtsverordnung für zu errichtende Nichtwohngebäude, die im Eigentum von Behörden stehen und von Behörden genutzt werden sollen, vor dem 1. Januar 2017 und für alle anderen Gebäude vor dem 1. Januar 2019 zu erlassen. Drei Jahre und zwei Monate später ist klar, die gesetzliche Frist für „Behördengebäude“ wäre auch mit einem Eilverfahren nicht mehr einzuhalten, zumal das BMWi gar keine diskussionsfähige Vorlage in der Schublade hat. Drei Viertel der Legislaturperiode wurden in Sachen EnEV trotz des bekannten Reformbedarfs vertrödelt.