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FGK

Corona-RLT: Reine Bestandsförderung bedauerlich

Für raumlufttechnische Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten kann seit 20. Oktober 2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung beantragt werden. Das Förderprogramm (Corona-RLT-Richtlinie) mit einem Umfang von 500 Mio. Euro soll Kommunen und Ländern helfen, ihre Klima- und Belüftungsanlagen so um- oder aufzurüsten, dass Ansteckungen vermieden werden können.

Fast alle Schulen bleiben außen vor

Günther Mertz, Geschäftsführer des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK): „Wir begrüßen, dass die Bedeutung der Lüftung für die Eindämmung des Corona-Virus erkannt wurde und Fördermaßnahmen an den Start gehen. Da aber nur Bestandsanlagen gefördert werden, bleiben jedoch mehr als 90 % der Schulgebäude in dem Förderprogramm unberücksichtigt. Wir bedauern das und appellieren gleichzeitig an Schulen und Behörden, die Förderprogramme des Bundes für Neuanlagen in Anspruch zu nehmen, um damit langfristig gute Luftqualität in Schulen sicherzustellen – auch im Winter.“

Schullüftung auch ohne Corona wichtig

Experten mahnen seit Jahren, dass in fast allen Schulen Handlungsbedarf für eine bessere Luftqualität besteht. In Studien wurde festgestellt, dass die CO2-Konzentration in Klassenzimmern häufig über 2000 ppm steigt, teilweise wurden 6000 ppm gemessen. Solche Werte vermindern nicht nur die Konzentrationsfähigkeit, sie können zudem Müdigkeit und Kopfschmerzen verursachen. Die empfohlenen Werte liegen unter 1000 ppm. Aktuell empfiehlt der FGK, Lüftungsanlagen so einzustellen, dass sie einen möglichst hohen Anteil an Außenluft nutzen.

In Verbindung mit der Coronavirus-Pandemie gibt es Empfehlungen, in Klassenzimmern einen Grenzwert von 800 ppm (oft Lüftungsampel-Farbe Gelb) bis maximal 1000 ppm als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung einzuhalten, da es zwischen der CO2-Konzentration und der Konzentration potenziell infektiöser Aerosole in der Raumluft einen Zusammenhang gibt.

Corona-RLT-Richtlinie und technisches Merkblatt

Die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten kann bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm Corona-RLT-Richtlinie gibt es beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Neben der offiziellen Richtlinie ist das auch das darin benannte Technische Merkblatt zu beachten. ■