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Klimaschutzprogramm

Steuerbonus: Vermittlungsausschuss vertagt sich

Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die steuerlichen Maßnahmen zum Klimaschutzpaket gehen weiter: Am 9. Dezember 2019 vertagte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat seine Beratungen auf Mittwoch, den 18. Dezember 2019, 12:00 Uhr. Er beauftragte eine Arbeitsgruppe damit, mögliche Kompromisslinien auszuloten.

Länder fordern Lastenausgleich

Größter Streitpunkt sind die Finanzierung der Maßnahmen, die das am 15. November 2019 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vorsieht, bzw. die Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Es gibt aber auch unterschiedliche Auffassungen in inhaltlichen Dingen. Deshalb hat der Bundesrat am 29. November 2019 den Vermittlungsausschuss angerufen, um das zustimmungsbedürftige Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen (Steuerbonus geht in den Vermittlungsausschuss).

Das Gesetz sieht unter anderem eine Steuerermäßigung für Wohneigentümer vor, die energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vornehmen. Mit dem „Steuerbonus“ sollen 20 % der Aufwendungen für genau festgelegte energetische Maßnahmen, aufgeteilt auf drei Jahre (7, 7 und 6 %), von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Zu den energetischen Maßnahmen gehören die Erneuerung und Optimierung von Heizungsanlagen.

Weitere Punkte in dem Gesetz ist eine Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 auf 35 Ct/km ab dem 20. Entfernungskilometer sowie eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Außerdem reduziert es den Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 auf 7 %. Alle Maßnahmen bedeuten direkte Mindereinnahmen für die Länder.

Entwurf für neues MAP sticht Steuerbonus

Angesichts der Pläne für die Erneuerung des Marktanreizprogramms (MAP, Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) könnte der seit vielen Jahren von der TGA/SHK-Branche eingeforderte Steuerbonus schon bald zum Treppenwitz werden – sofern der Vermittlungsausschuss nicht den Steuerbonus kräftig erhöht.

Denn im Arbeitsentwurf für das neue MAP sind bei nahezu identischen technischen Mindestanforderungen viel höhere Zuschüsse vorgesehen, bei Biomasse-Anlage und Wärmepumpen sind es 35 % der förderfähigen Kosten; wird bei der Erneuerung eine Öl-Heizung ausgetauscht, sind es sogar 45 %. Die MAP-Förderung bedeutet zwar etwas mehr Bürokratie, aber hat viel geringere finanzielle Risiken als der Steuerbonus. Und beim MAP wird die Förderung zeitnah vollständig ausgezahlt und nicht auf mehrere Jahre verteilt. ■