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Leuchtstoffröhre und Co. – Brüssel verkündet das Aus für weitere Lampen

Schritt für Schritt verbannt die Europäische Kommission herkömmliche Lampen.

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Schritt für Schritt verbannt die Europäische Kommission herkömmliche Lampen.

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Welche herkömmlichen Leuchtmittel künftig auf Vorgabe der Europäischen Kommission nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen und die Gründe dafür.

Schritt für Schritt verbannt die Europäische Kommission herkömmliche Lampen. Sie dürfen in Europa künftig nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das hat zwei Gründe: Manche Lampentypen verbrauchen schlicht zu viel Strom, andere enthalten kritische Stoffe wie Quecksilber, so die Brancheninitiative licht.de

3 Stichtage für den Lampenstopp

25. Februar 2023: Kompakt-Leuchtstofflampen

Nach der Ökodesign-Verordnung gehen zum 25. Februar Kompakt-Leuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform (T5).

25. August 2023: Lineare Leuchtstofflampen

Die zweite Welle erfasst zum 25. August lineare Leuchtstofflampen (T5 und T8). Das regelt die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment). Ausnahmen gelten für einige T8-Lampen in Sonderlängen für Spezialanwendungen.

1. September: Halogen-Pins

Nur wenige Tage später greift zum 1. September wieder die Ökodesign-Verordnung und schickt Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) ins Aus – das sind die meisten der heute noch gängigen Halogenlampen.

Alte Röhre raus – LED rein

Leuchtstoffröhren finden sich heute noch nahezu überall, etwa im Büro, im Supermarkt oder in der Industrie. In Haushalten werden sie vor allem in der Küche, im Bad oder in Garagen und Kellern eingesetzt. Die Alternative für den Austausch heißt LED. Denn LED-Lichtquellen punkten mit vielen Vorteilen: Sie haben einen geringeren Energieverbrauch und starten im Gegensatz zur Leuchtstofflampe auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen schnell und flackerfrei.

Eine Sanierung bestehender Lichtanlagen wird kommen – aber noch nicht sofort: Denn ab dem jeweiligen Stichtag folgen keine neuen Produkte mehr. Auch wenn gerne von einem „Lampenverbot“ die Rede ist, so dürfen installierte oder vorrätige Lampen auch genutzt und Lagerbestände weiterhin verkauft werden. Zukunftsfähig sind solche Altanlagen allerdings nicht mehr. Deswegen sollten alle – vom Eigentümer über Betreiber und Hausverwaltung bis zum privaten Nutzer – bald eine Umrüstung in Erwägung ziehen, damit rechtzeitig Ware bestellt und eine Elektroinstallationsfirma beauftragt werden kann. Denn je nach örtlichen Gegebenheiten kann eine andere Sanierungsoption die richtige sein – das beurteilt besser ein Profi. Diese vier Möglichkeiten gibt es:

● Lampentausch mit Retrofit,
● Konversion mit baulichen Veränderungen an der Leuchte,
● Upgrade mit Austausch des Innenlebens einer Leuchte oder
● die Anschaffung neuer Leuchten.

FAQ-Leuchtstofflampen

Dabei gilt für Arbeitsplätze: Auch nach der Umrüstung muss die Beleuchtungsanlage die normativen Anforderungen und Mindestwerte der Technischen Regeln für Arbeitsstätten erfüllen, damit Mitarbeitende ihre Aufgaben gut und sicher erledigen können. ■
Quelle: licht.de / ml