Hertek
Der Artikel kompakt zusammengefasst
- Anlagentechnischer Brandschutz und Überspannungsschutz gehören zwingend zusammen. Fällt eine Brandmeldeanlage in Folge von Blitz- oder Überspannungseinwirkungen aus, kann sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen.
- Deshalb müssen Blitzschutzzonen-Konzept sowie Schutzmaßnahmen für Energie-, Daten- und Signalleitungen frühzeitig in der Planung und in der Ausschreibung berücksichtigt werden.
Überspannungsschutz ist ein integraler Bestandteil eines zuverlässigen Brandschutzkonzepts und erhöht die Verfügbarkeit der Sicherheitstechnik. Neben der Energieversorgung müssen ebenfalls die informations- und kommunikationstechnischen Leitungen Bestandteil des Schutzkonzepts sein.
Brandmeldeanlagen gehören mit zu den wichtigsten sicherheitstechnischen Systemen in modernen Gebäuden. Im Brandfall müssen sie jederzeit betriebsbereit sein, um eine frühzeitige Alarmierung sicherzustellen, um Menschen zu schützen und um Sachschäden zu minimieren.
Doch was passiert, wenn ausgerechnet diese Systeme durch Blitzeinschläge oder Überspannungen ausfallen? Die enge Verzahnung von Brandschutz und Überspannungsschutz ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit – und wird dennoch in der Praxis häufig unterschätzt.
Übergeordnet gelten für Planung, Errichtung und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen die Anforderungen der Normenreihe DIN VDE 0833. Der Teil 2, der sich ausdrücklich mit Brandmeldeanlagen befasst, enthält auch Anforderungen an Übertragungs- und Signalwege und berührt damit unmittelbar die Schnittstelle zwischen Brand- und Überspannungsschutz.
Je komplexer, desto anfälliger!
Moderne Brandmeldeanlagen bestehen aus sensibler Elektronik und weit verzweigten Leitungsnetzen. Dadurch können Blitz- und Überspannungen über viele Wege in das System einkoppeln. Nicht nur direkte Blitzeinschläge, sondern auch nahe Gewitter oder Schalthandlungen könn(t)en die empfindliche Elektronik in kürzester Zeit beschädigen. Da Brandmeldeanlagen jederzeit zuverlässig funktionieren müssen, ist ein wirksamer Überspannungsschutz entscheidend.
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Normative Anforderungen
In der Praxis zeigt sich jedoch: Ausschreibungen enthalten oft keine konkreten Angaben zum Überspannungsschutz. Wird dieser allerdings nicht von Anfang an in das Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675 einbezogen, entstehen Sicherheitslücken. Wenn eine Brandmeldeanlage aufgrund fehlenden oder unzureichenden Überspannungsschutzes im Ernstfall nicht auslöst, steht auch die Frage nach der Verantwortung und der Haftung im Raum.
Ein vollständiges Schutzkonzept nach DIN EN 62305 umfasst sowohl äußere als auch innere Schutzmaßnahmen. Während der äußere Blitzschutz mit Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlagen direkte Blitzeinschläge sicher in die Erde ableitet, begrenzt der innere Blitzschutz die Auswirkungen von Überspannungen auf elektrische und elektronische Systeme.
Das Blitzschutzzonen-Konzept unterteilt das Gebäude in verschiedene Schutzzonen, von der ungeschützten Außenzone LPZ 0A (Lightning Protection Zone) bis hin zum hochgeschützten Innenbereichen LPZ 1 / LPZ 2 usw., in denen sicherheitskritische Einrichtungen, beispielsweise die Brandmelderzentrale, installiert sind. An jeder Zonengrenze müssen aus EMV-technischer Sicht bei Übertritt entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden – sowohl für Energieversorgungs- als auch für Daten- bzw. Signalleitungen (Bild 3).
Koordinierter Schutz: Von der Hauptverteilung bis zum Endgerät
Effektiver Überspannungsschutz basiert auf einem gestaffelten, koordinierten Schutzkonzept. In der Hauptverteilung kommen energieversorgungsseitig blitzstromtragfähige Schutzgeräte vom Typ 1 (Grobschutz) zum Einsatz. Sie sind dafür ausgelegt, Blitzteilströme der Wellenform 10/350 µs sicher abzuleiten und den Blitzschutz-Potentialausgleich am Gebäudeeintritt sicherzustellen.
In der Unterverteilung kommen Schutzgeräte vom Typ 2 (Mittelschutz) zum Einsatz. Sie begrenzen verbleibende Überspannungen, die nach der ersten Schutzstufe noch auftreten können. Bei räumlich entfernt installierten Systemen und Geräten, kann zusätzlich ein Typ 3 (Feinschutz) erforderlich sein.
Neben der Energieversorgung sind auch informations- und kommunikationstechnische Leitungen Bestandteil des Schutzkonzepts. Dies gilt insbesondere für Brandmeldeanlagen, da Störungen auf diesen Leitungen die Alarmübertragung, die Vernetzung von Brandmelderzentralen oder die Kommunikation mit übergeordneten Gefahrenmanagementsystemen beeinträchtigen können.
Entscheidend ist: Alle extern eingeführten Leitungen müssen geschützt werden – nicht nur die Energieversorgung, sondern auch jede einzelne Daten- und Signalleitung. Bei Brandmeldeanlagen betrifft dies unter anderem Bus- und Meldeleitungen, sowie Verbindungen zu Peripheriekomponenten wie Feuerwehrschlüsseldepot, Freischaltelementen oder Blitzlampe, welche oft exponiert im Außenbereich installiert sind.
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Wartung und Betrieb: Schutz endet nicht mit der Installation
Ein wirksames Schutzkonzept endet nicht mit der fachgerechten Installation. Regelmäßige Inspektionen, Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen sind erforderlich, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Blitz- und Überspannungsschutzsystemen sicherzustellen. Nach Blitzereignissen empfehlen die Fachverbände BHE, VdS und ZVEI eine strukturierte Vorgehensweise. Dazu gehören die Überprüfung möglicher Blitzeinwirkungen, der Austausch erkennbar beschädigter Komponenten, eine umfassende Funktionsprüfung der Anlage sowie eine nachfolgende Beobachtung des Betriebsverhaltens, um mögliche Spätfolgen frühzeitig zu erkennen.
Zusätzliche Hinweise zur Prüfung und Instandhaltung von Blitzschutzsystemen enthält DIN EN 62305-3 Beiblatt 3. Die Prüfungen sind durch qualifizierte Blitzschutz-Fachkräfte durchzuführen und umfassen unter anderem Dokumentationsprüfung, Sichtprüfung, Messungen und die Protokollierung der Ergebnisse. Für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen sind darüber hinaus die Anforderungen der DIN VDE 0105-100 zu beachten. Regelmäßige Kontrollen tragen dazu bei, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen langfristig sicherzustellen. ■
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