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Hekatron

RetroFit-Rauch- und Thermoschalter

Seit Juli 2019 ersetzt die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Bauarten. In dieser neuen Bescheidart werden die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten geregelt. Die aBG hat auch Auswirkungen auf den Austausch von Rauch- und Thermoschaltern in Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse: Künftig ist zwischen Meldern zu unterscheiden, die auf Basis einer abZ und auf Basis der abG eingesetzt werden. Die Begründung für die diese Unterscheidung: Bisher waren Brandmelder in der abZ gemeinsam mit der Auslösevorrichtung zugelassen. In der allgemeinen aBG sind die Brandmelder nur noch als Melder ohne die Auslösevorrichtung zugelassen. Die Auslösung wird nun von der Steuerung der Feststellanlagen übernommen. Damit Hekatron-Feststellanlagen gemäß ihrer abZ weiterhin zulassungskonform sind, müssen bei einem Meldertausch immer die RetroFit-Produkte von Hekatron Brandschutz eingesetzt werden. Die passenden und nach den neuen Vorgaben zugelassenen Produkte stehen seit Januar 2020 zur Verfügung.