Bisher: Pro PC GEZ-Gebühr von 5,76 Euro/Monat
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen musste bisher jeder gewerblich / freiberuflich genutzte PC in der privaten Wohnung zusätzlich zu anderen Rundfunk-Empfangsgeräten bei der Gebühreneinzugszentrale angemeldet werden. Hierfür waren dann GEZ-Gebühren in Höhe von 5,76 Euro/Monat zu zahlen. Betroffene können sich auf die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages berufen, wonach für Zweitgeräte keine entsprechende Rundfunkgebühr bei neuartigen Rundfunkgeräten zu begleichen ist. Wichtig: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind ausschließlich internetfähige Computer (auch internetfähige Mobiltelefone, Smartphones und „iPads“), die in einem Haus empfangsbereit sind. Liegen Wohnung und Arbeitsstätte des Freiberuflers getrennt, gilt das Urteil nicht. Weiterhin gebührenpflichtig bleibt das Radio im freiberuflich genutzten Pkw.
Musterbrief für Rückerstattung
Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen lassen sich die freiberufliche Nutzung anzeigen und mögliche Rückerstattungsansprüche prüfen. ■