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Alle Artikel zum Thema BImSchV

© Hermann – stock.adobe.com
Änderung der 1. BImSchV (§ 19)

Höhere Schornsteine bei Festbrennstoffen

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Bei nach dem 31. Dezember 2021 errichteten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind neue Regeln für die Schornsteinhöhe zu beachten.

© Marco2811 – stock.adobe.com
HKI / 1. BImSchV

Austausch alter Holzöfen ist gesetzlich vorgeschrieben

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Die 1. BImSchV schreibt gesetzlich vor, dass alle veralteten Holzfeuerungen bis Ende 2024 zu modernisieren sind. Wer vorausschaut, tauscht sie bald aus.

© andrei – stock.adobe.com
Bundesrat

1. BImSchV: Neue Vorschriften für Schornsteine abgesegnet

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Die Länder haben Pläne der Bundesregierung gebilligt, über die 1. BImSchV mit höheren Schornsteinen die Luftschadstoffkonzentration am Boden zu verringern.

© Mickis-Fotowelt / iStock / Getty Images Plus
Heizungstechnik

1. BImSchV: Neue Vorschriften für Schornsteine

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Neue Feuerungen für feste Brennstoffe bis 1 MW müssen künftig gemäß 1. BImSchV einen höheren Schornstein haben, damit die Abgase besser fortgetragen werden.

© Bild: Dr_Microbe / iStock / Getty Images Plus
LAI

Auslegungsfragen zur 42. BImschV

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Es ist Aufgabe der Betreiber, zu prüfen und zu entscheiden, ob von ihnen betriebene Anlagen in den Anwendungsbereich der sogenannten Legionellenverordnung 42. BImSchV fallen. Das wirft im Einzelfall auch bei Planern und Beratern viele Fragen zum Anwendungsbereich, aber auch zu den...

© Guntamatic
Guntamatic

Beistellkessel erfüllt neue BImSchV

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Mit Inkrafttreten der neuen BImSchV müssen auch kleinere Stückholz-Beistellkessel alle zwei Jahre gemessen werden. Die neuen Beistellkessel Bio­smart 14 (Heizleistung 14 kW) und Biosmart 22 (Heizleistung 22 kW) von Guntamatic bieten dauerhaft niedrige Emissionen und halten laut Anbieter alle...

Berlin

1. BImSchV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Die “Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen — 1. BImSchV)“ vom 26. Januar 2010 ist am 1. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft.

Berlin

Bundestag hat die 1. BImSchV verabschiedet

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Mit den Stimmen der Regierungskoalition, der SPD und der Linken ist am 3. Dezember die 1. BImSchV im Bundestag verabschiedet worden. Für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, insbesondere für feste Brennstoffe, gelten damit künftig strengere Anforderungen. So soll der Ausstoß von Feinstaub verringert werden. Die Verordnung wird jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt dann sieben Wochen später in Kraft.

Bundesrat

Länderkammer hat 1. BImSchV zugestimmt

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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) mit einigen — überwiegend klarstellenden — Maßgaben zugestimmt. Vor dem Inkrafttreten muss die geänderte Verordnung nun erneut vom Bundeskabinett und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.

© Brennholz BImschV

Kabinett beschließt Novelle der 1. BImSchV

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Das Bundeskabinett hat die Novelle der 1. BImSchV beschlossen. Für kleine Festbrennstoff-Feuerungen sollen in Zukunft strengere Umweltauflagen gelten.

Zu viele alte Anlagen

Verbände fordern Novellierung der 1. BImSchV

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Drei Verbände der Heizungsbranche haben
die Bundesregierung aufgefordert, noch in dieser Legislatur-
periode die Novellierung der 1. BImSchV vorzunehmen.