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BHKW-Infozentrum

Energiesteuerbefreiung für KWK-Anlagen

Im April 2012 wurde die Rückerstattung der Energiesteuer des in KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung eingesetzten Brennstoffs ausgesetzt. Ursache hierfür war das Auslaufen der als staatliche Beihilfe eingestuften Begünstigung (§ 53 EnergieStG) zum 31. März 2012 (Bericht von TGA Fachplaner).

In den letzten Monaten hat die EU-Kommission mehrfach Informationen und Erläuterungen zu dem im Oktober 2011 eingereichten Verlängerungsantrags der Beihilferechtlichen Genehmigung seitens der Bundesregierung angefordert. Nach einer Meldung von BHKW-Infozentrum hat die EU-Kommission keine Einwände gegen die Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung. Daher wird voraussichtlich rückwirkend zum 1. April 2012 eine Energiesteuerbefreiung für BHKW-Anlagen gewährt, sofern die BHKW-Anlagen nach der KWK-Richtlinie der EU als hocheffizient eingestuft werden. Für KWK-Anlagen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, aber einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 70 % erreichen, soll ein neuer Mindeststeuersatz erhoben werden.

Am 26. Oktober 2012 soll die Neuregelung in der Energiesteuerrichtlinie verankert und im Plenum des EU-Parlamentes verabschiedet werden. Danach besteht seitens des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, mit einem Artikelgesetz das Energiesteuergesetz anzupassen. ■

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