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DMB: EEWärmeG greift zu kurz

Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert bei der Umsetzung des EEWärmeG (Entwurf vom 18. Oktober) strengere Anforderungen für den Wohnungsbestand. Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes: „Wir begrüßen den von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegten Entwurf eines Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Ziel und Zweck des Gesetzes sind wichtig und richtig. Bei der Wärmeversorgung von Gebäuden muss verstärkt auf erneuerbare Energien zurückgegriffen werden. Wir bedauern aber, dass die richtigen Vorgaben zwar für den Neubau, nicht aber für den Wohnungsbestand gelten sollen. Hier muss nachgebessert werden. Wir brauchen klare zeitliche Vorgaben und strengere Anforderungen, als bisher vorgesehen sind. Aus Gründen des Klimaschutzes und zur Verringerung der explodierenden Energiekosten muss es unser Ziel sein, die Energieeffizienz im gesamten Wohnungsbestand bis zum Jahr 2020 drastisch zu verbessern.“

Energieeinsparung muss Mieterhöhung kompensieren
Rips begrüßte, dass Mietrechtsänderungen zu Lasten der Mieter im Zusammenhang mit dem vorgelegten Wärmegesetz nicht geplant seien. Schon heute müssten Mieter Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien mit höheren Mieten bezahlen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch könnten Vermieter 11% der Investitionskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Rips: „Diese Mieterhöhungen können zu erheblichen Belastungen der Mieterhaushalte führen. Das ist nur akzeptabel, wenn im Gegenzug eine spürbare Verringerung des Energiebedarfs eintritt und die Verteuerung fossiler Energien durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien kompensiert werden kann.“

Jährlich 5,5 Mrd. Euro Förderung
Notwendig seien darüber hinaus Maßnahmen zur sozialen Abfederung. Um auch künftig bezahlbare Miete sicherzustellen, seien neben einer spürbaren Erhöhung des Wohngeldes massive öffentliche Förderungen von Investitionen in die Energieeffizienz unverzichtbar: „Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms müssen dauerhaft 5 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Das so genannte Markt-Anreizprogramm für den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien ist auf 500 Mio. Euro jährlich aufzustocken, ein spezielles Programm zum kurzfristigen Austausch von Nachstromspeicherheizungen muss aufgelegt und die bisherige Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weitergeführt werden“, forderte Rips. „Die öffentlichen Förderungen sind sowohl als Anreiz für Eigentümer gedacht, als auch als Instrument, die Modernisierungsmieterhöhungen einzuschränken.“ ToR

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