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Europäische Charta für Energieverbraucher

Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Charta der Rechte der Energieverbraucher (PDF-Download) vorgelegt. In dieser Charta sollen die Rechte der Verbraucher in den Bereichen Strom- und Gasversorgung festgeschrieben werden. Neben grundlegenden und sozialen Gesichtspunkten sollen die Verbraucher vor allem dazu animiert werden, die Chancen des Wettbewerbs auch zu nutzen, nach die Strom- und Gasmärkte seit dem 1. Juli in den meisten EU-Mitgliedstaaten geöffnet sind. Dahinter steckt eine einfache Logik. Die EU-Kommission: „In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Verbraucher nur dann auf dem Markt aktiv werden, wenn sie insbesondere sicher sein können, dass ihre Rechte auch dann geschützt bleiben, wenn sie den Betreiber wechseln. […] In der Übergangsphase zu wirksamem Wettbewerb wird die Stellung des einzelnen Verbrauchers meist durch ein Machtgefälle zwischen Verbrauchern und Unternehmen und einen Mangel an Informationen geschwächt.“

Vier Ziele und wesentliche Verbraucherrecht
Vier Ziele hat die EU-Kommission benannt, die der künftigen Charta zugrunde liegen müssen: Schutz der schwächsten Bürger, bessere Information der Verbraucher, weniger Formalitäten beim Lieferantenwechsel und den Schutz der Verbraucher vor unlauteren Verkaufspraktiken. Der Entwurf der Charta wird deswegen voraussichtlich u.a. folgende Verbraucherrechte enthalten:

  • Anschluss: das Recht, bei regelmäßiger Zahlung regelmäßig sichere und gesicherte Strom- und Gasdienste in voraussehbarem Umfang zu erhalten,
  • Angebot: das Recht, den Strom- und den Gasversorger ohne Kosten zu wechseln,
  • Verträge: die Charta gibt vor, welche Mindestbestimmungen jeder Vertrag mit einem Energielieferanten enthalten muss,
  • Information: über Energieversorgung, Vertragsbedingungen, Preise und Gebühren, Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Herkunft des Stroms und die Art seiner Produktion,
  • Preise: Energie muss zu tragbaren und leicht vergleichbaren, transparenten Preisen zur Verfügung gestellt werden,
  • Sozialmaßnahmen: den schwächeren Bürgern eine Mindestversorgung mit Energiedienstleistungen (Strom, Wärme und Licht) sichern, um Energiearmut abzuwehren,
  • Streitbeilegung: das Recht auf einfache, kostengünstige Beschwerdeverfahren im Falle von Streitigkeiten,
  • unlautere Geschäftspraktiken: diese sind gemäß der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verboten.

Nächste Schritte
Die Interessenvertreter (einschließlich Verbrauchervertreter, Energieregulierungsbehörden, EU-Mitgliedstaaten und die Gas- und Elektrizitätsindustrie) werden zu den vorgeschlagenen Inhalten der Charta konsultiert (bis 28. September). Danach entwirft die Kommission aufgrund der Beiträge das endgültige Papier, das die Interessenvertreter bei einer förmlichen Zeremonie unterzeichnen sollen. Dies ist für Anfang Dezember 2007 geplant. ToR

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